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Rat und Ausschüsse

Mitreden wollen alle. Geht aber nicht immer und überall. Dafür wählen die Bürger alle fünf Jahre den Rat ihrer Stadt, besser gesagt den Vertreter oder die Vertreterin aus ihrer Nachbarschaft. Das sind in der Regel 25 Feierabendpolitiker. Gleich viele Mandatsträger kommen über die Reservelisten der Parteien dazu. Macht im Ergebnis 50 Stadtverordnete. Die 51. Stimme hat der Bürgermeister. Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 gab es überraschend sechs Ausgleichsmandate. Der Stadtrat besteht gegenwärtige also aus 56 Mandatsträgern. Die Stimme von Bürgermeister Heidinger wird hinzugerechnet. Der Rat ist grundsätzlich für alle kommunale Angelegenheiten zuständig, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Der Rat der Stadt tagt nur etwa vier, fünf Mal im Jahr. Die eigentliche Arbeit wird in den Fachausschüssen erledigt und im Hauptausschuss, unterhalb des Rates das wohl wichtigste Gremium.

Derzeit sieben Fraktionen

Der Rat ist, obwohl oft gehört oder zu lesen, kein Parlament. Er ist ein Teil der kommunalen Exekutive und sitzt quasi mit der Verwaltung im selben Boot. Ein ziemlich treffendes Bild, denn - etwas salopp ausgedrückt - die Verwaltung rudert, der Rat bestimmt Richtung und Schlagzahl. Etwas technokratischer: Die Verwaltung, an deren Spitze der Bürgermeister, bereitet die Beschlüsse für den Rat vor und führt dessen Beschlüsse aus. Der Rat beziehungsweise einzelne Fraktionen können von sich aus initiativ werden, genau wie in der großen Politik.

Die Mitglieder des Rates können sich in Fraktionen zusammenschließen. Derzeit gibt es sieben Fraktionen: SPD (21 Sitze), CDU (17), Unabhängige Bürgervertretung (4), Grüne (3), Die Linke, die FDP und die Offensive Dinslaken mit je zwei Mandatsträgern. Dazu kommen fünf fraktionslose Stadtverordnete: einer von der Alternativen Wählergemeinschaft, drei Stadtverordnete, die sich von der Fraktion der Grünen abgespalten haben und ein ehemals der FDP zugehöriger Mandatsträger. Termine und die Tagesordnung der Sitzungen, ebenso der Ausschüsse, werden bekannt gegeben, auch auf diesen Seiten. Die Sitzungen sind öffentlich. In nicht öffentlichen Sitzungsteilen werden beispielsweise Personal- und Vertragsangelegenheiten erörtert. Für Zuhörer werden in den Sitzungen die Beratungsunterlagen ausgelegt, damit jeder Interessierte weiß, worum es geht.