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Kindertagesbetreuung
Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt haben einen Rechtsanspriuch auf Betreuung, Bildung und Förderung. Zunehmend mehr Kindergärten richten darüber hinaus Plätze für unter dreijährige Kinder ein. Neben den Kitas (Kindergärten oder Kindertageseinrichtungen) steht dafür noch die Kindertagespflege zur Verfügung. Sie ist in erster Linie für Kinder bis drei Jahren gedacht, aber auch für ältere Kinder kommt sie in Betracht.
Es ist ein Informationsheft der Fachstelle für Kindertagesbetreuung erschienen, in dem Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen
- Öffnungszeiten nach KiBiz (Kinderbildungsgesetz NRW)
- verschiedene Gruppenformen
- Betreuung von Schulkindern (offene Ganztagsgrundschule)
- Elternbeiträge
- finanzielle Unterstützung zur warmen Mahlzeit
- gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern
- Kindertagespflege
- Frühwarnsystem
finden.
Das Heft ist in allen Kindergärten, im Jugendamt, in den Bürgerbüros und als Download "Kindertageseinrichtungen" erhältlich.








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