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Attraktiv leben in Dinslaken trotz geringem Einkommen

Zukunftsorientiert und nachhaltig in Dinslaken wohnen – trotz geringem Einkommen: Das ist in Neubauprojekten wie in Lohberg möglich. Vor kurzem war dort der Baubeginn, ab Sommer 2025 sind die ersten Wohnungen bezugsfertig. Ein Drittel der 69 Einheiten ist geförderter Wohnraum für Menschen der Einkommensgruppe B und mit Wohnberechtigungsschein. Wer über ein geringes Einkommen verfügt, hat darüber hinaus die Möglichkeit mit Wohngeld einen Mietzuschuss für eine attraktive Neubauwohnung oder ein Haus zu bekommen.

Jede Stadt, so auch Dinslaken, verfügt über eine Kartei mit allen wohnberechtigten Wohnungssuchenden, die in ihrem Gebiet die Vermittlung einer Wohnung nachfragen sowie eine Liste von Wohngeldempfängern, die ihre Miete mit Zuschüssen bestreiten.

„Wir haben knapp 1.100 Wohngeldempfänger, aber vor allem nach der Einführung des „Wohngeld-Plus“ 2023 sind mehr Haushalte berechtigt, die vielleicht noch gar nicht wissen, dass ihnen Gelder zustehen. Sie sollten die Chance nutzen, sich mit einem Wohngeld-Zuschuss das Wohnen zu erleichtern“, findet Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. 

Wer sich unsicher ist, ob er wohngeldberechtigt ist, kann sich an folgender Tabelle orientieren:

HH-Mitglieder       mtl. EK-Grenze netto

 

           1                             1.435 €

           2                             1.936 €

           3                             2.411 €

           4                             3.256 €

           5                             3.733 €

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass Wohngeldempfänger auch einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, ist hoch. Es ist also lohnenswert, beide Unterstützungsleistungen bei der Stadt zu beantragen „In Dinslaken sind nur knapp 170 Datensätze für den Wohnberechtigungsschein A oder B registriert, wir gehen aber davon aus, dass weitaus mehr Menschen einen Anspruch darauf haben“, sagt Sozialdezernentin Tagrid Yousef. Das ließe sich aus den Elternbeiträgen ableiten.

Vor allem in der Gruppe B seien sehr wenige Menschen erfasst, weil sie mitunter gar nicht wissen, dass sie mit ihrem Einkommen Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein hätten. Doch viele Investoren fragen neuerdings häufig eine Förderung für wirtschaftlich leistungsfähigere Begünstigte der Einkommensgruppe B an. Um günstige Wohnungen im neuen Solarpark Lohberg oder ähnlich attraktiven Neubaugebieten zu bekommen, lohnt es sich, sich bei der Stadt in die Kartei mit allen wohnberechtigten Wohnungssuchenden eintragen zu lassen.

„Günstig und sorgenfrei in Dinslaken wohnen: Das wünsche ich mir für die vielen Familien, Paare, aber auch für Alleinstehende, die vielleicht finanziell nicht so gut dastehen“, so Bürgermeisterin Michaela Eislöffel, „deshalb sollten sie sich informieren, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben und auch für den Wohnberechtigungsschein eintragen lassen. Nur so kennen wir in der Stadtverwaltung den wirklichen Bedarf und können den Menschen helfen schneller an attraktiven Wohnraum zu kommen.“

Die Einkommensgrenzen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

PersonAngemessene Größe in qmBereinigtes Netto Jahres Einkommen Einkommensgruppe A in €Bereinigtes Netto Jahres Einkommen Einkommensgruppe B in €
Alleinstehend5020.42028.588
2 Personen6524.60034.440
Alleinerziehend (1 Kind)6525.34035.476
3 Personen (1 Kind)8031.00043.400
4 Personen (2 Kinder)9537.40052.360
5 Personen (3 Kinder)11043.80061.320

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird auf Antrag von der Stadtverwaltung erteilt, in welcher der Antragstellende seinen Hauptwohnsitz hat. Das entsprechende Antragsformular findet sich auf der städtischen Homepage. https://www.dinslaken.de/stadt-buergerservice/dienstleistungen/wohnberechtigungsschein-beantragen-wbs#

Zur persönlichen Beratung stehen nach vorheriger Terminvereinbarung Frau Samur und Frau Baßfeld unter Tel. 02064/66 – 412 bzw. 66-328 zur Verfügung. Bei einem Anstieg der Nachfrage kann es zu erhöhten Wartezeiten kommen.

Informationen, Formulare und die Ansprechpartner*innen für das Thema Wohngeld finden Interessenten auf der Webseite der Stadt Dinslaken unter https://www.dinslaken.de/stadt-buergerservice/dienstleistungen/wohngeld# sowie im Stadthaus auf der Wilhelm-Lantermann-Straße 65 nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Pressemitteilung vom 02.05.2024