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Vorkaufsrecht
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Ehlert, Carmen
Telefon: 0 20 64 / 66-487
Technisches Rathaus
Büro: 164
Hünxer Straße 81
46537 Dinslaken
Der Gemeinde steht beim Kauf von Grundstücken nach den Bestimmungen der §§ 24 ff des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht zu.
Dem Grundbuchamt muss für den Eigentumswechsel eine Bescheinigung der jeweiligen Gemeinde vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht besteht oder nicht ausgeübt wird.
Die Ausstellung wird von den Notaren nach Beurkundung von Grundstückskaufverträgen bei der Gemeinde beantragt.