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Aktuelle Planungen

Auf dieser Seite finden Sie Unterlagen zu den aktuell offenliegenden Planverfahren in der Stadt Dinslaken. Dies umfasst verschiedene Planverfahren wie Bauleitpläne (Flächennutzungsplan & Bebauungspläne) und Informationen zu weiteren aktuellen Planungen. Bitte klicken Sie hierzu auf den jeweiligen Plan bzw. das jeweilige Projekt für weitere Informationen.

Die rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie hier.


Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuell offenliegenden Planverfahren:
 

Aktuell liegen keine Planverfahren offen

 

 


Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuell offenliegenden Bauleitplänen:
 

Bebauungsplan Nr. 339 (Bereich nördlich Am Pfauenzehnt, zwischen Hünxer Straße und Otto-Lilienthal-Straße)

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Unterrichtung der Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

 

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 339 wurde mit dem Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung am 11.03.2021 begonnen und dient der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Dinslaken. Entsprechend der Zielsetzung dieses Konzeptes soll der Sonderstandort Gewerbegebiet Dinslaken-Mitte zukünftig die Funktion als perspektivischer, zentrenverträglicher Ergänzungsbereich mit überwiegend großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die weder mit nahversorgungs- noch mit zentrenrelevanten Sortimenten handeln, übernehmen. Gleichzeitig soll jedoch sowohl die bestehende als auch die zukünftige, sonstige gewerbliche Nutzung möglich sein. In einem weiteren Gebietsteil außerhalb des Sonderstandortes wird ein Mischgebiet festgesetzt, um eine sinnvolle Gebietsgliederung vorzunehmen und den faktischen Bestand bauplanungsrechtlich zu sichern.

In der Zeit vom 21.05.2024 bis zum 21.06.2024 wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. In diesem Zeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Der Planvorentwurf und die Vorentwurfsbegründung zum aktuellen Verfahrensstand des Bebauungsplanes Nr. 339 werden hiermit nachstehend sowie im zentralen Internetportal des Landes veröffentlicht. 

Zusätzlich können die Unterlagen bei der Stadt Dinslaken im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken neben Zimmer 159 jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen und erörtert werden. Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke, DIN-Normen, VDI-Richtlinien sowie Richtlinien aller Art, können diese ebenfalls am zuvor genannten Ort und den zuvor genannten Zeiten bei der Stadt Dinslaken eingesehen werden.

Während des genannten Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen und Hinweise zum Bebauungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können bei Bedarf aber auch postalisch eingereicht oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail:                           bauleitplanung@dinslaken.de 
Online-Formular:         Hier Stellungnahme abgeben
Fax:                                02064 6611 - 697
Postanschrift:               Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, können die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten und der E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.

Hier finden Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 339 als Download:

Bebauungsplan Nr. 341 (Bereich westlich Hünxer Straße / südlich Düppelstraße)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Unterrichtung der Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Dinslaken hat am 06.12.2021 beschlossen:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 341 gemäß §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt die Planinhalte weiter zu konkretisieren sowie die Beteiligungsschritte gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 BauGB durchzuführen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt vom 23.12.2021 (Nr. 23, 14. Jahrgang) bekanntgemacht.

Die Bebauung entlang der Hünxer Straße zwischen Gerhard- Malina-Straße und Luisenstraße ist im Erdgeschoss geprägt durch Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie sowie Handel und übernimmt somit eine bedeutende Funktion für die Versorgung der in der Umgebung wohnenden Bevölkerung. Im rückwärtigen Bereich sind mehrere Gewerbebetriebe angesiedelt. Allerdings sind dort auch einige reine Wohngebäude entstanden. Um die Versorgungsfunktion sowie die Flächen für Gewerbebetriebe zu sichern und einem Wandel hin zu einer reinen Wohnnutzung in dieser Gemengelage vorzubeugen, wird dieser Bebauungsplan erarbeitet. Der Teilbereich, der bereits heute hauptsächlich gewerblich genutzt wird, wird als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Die umliegende Bebauung entlang der Hünxer Straße sowie der südliche Teilbereich des Plangebietes sollen für Mischnutzung gesichert werden. Im Laufe des Planverfahren hat es sich als erforderlich herausgestellt, den Planbereich in südliche Richtung zu erweitern.

In der Zeit vom 21.05.2024 bis zum 21.06.2024 wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. In diesem Zeitraum besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen bei der Stadt Dinslaken im Technischen Rathaus, Stabsstelle Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken neben Zimmer 159 jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eingesehen und erörtert werden. Soweit in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird auf technische Regelwerke, DIN-Normen, VDI-Richtlinien sowie Richtlinien aller Art, können diese ebenfalls am zuvor genannten Ort und den zuvor genannten Zeiten bei der Stadt Dinslaken eingesehen werden.

Während des genannten Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen und Hinweise zum Bebauungsplan abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch postalisch eingereicht oder zur Niederschrift gebracht werden:

E-Mail:                            bauleitplanung@dinslaken.de 
Online-Formular:          Jetzt Stellungnahme abgeben 
Fax:                                 02064 6611 - 394
Postanschrift:               Stadt Dinslaken, Stadtentwicklung, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, können die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift und gegebenenfalls E-Mail-Adresse gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1e der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten und der E-Mail-Adresse dient der weiteren Kommunikation und der Auswertung Ihrer Stellungnahme im Bauleitplanverfahren. In öffentlich einsehbaren Dokumenten zum Verfahren wird Ihre Stellungnahme anonymisiert.

Hier finden Sie die Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 341 als Download:


Im Folgenden finden Sie Informationen zu den aktuellen Stadtentwicklungsprojekten:
 

Trabrennbahn-Areal

Luftbild Trabrennbahn

Auf dem Areal der Trabrennbahn wird in den nächsten Jahren ein neues Wohnquartier für Dinslaken entwickelt. Auf der Fläche mit einer Größe von rund 21 Fußballfeldern wird in einem breiten und transparenten Planungsprozess etwas Großartiges entstehen. Unter dem Leitgedanken „Urbane Vielfalt auf der Trabrennbahn“ wird ein modernes und lebendiges Wohnviertel umgesetzt, das sozial gerechten Wohnraum, urbane Lebensqualität und die Herausforderungen nachhaltiger Stadtentwicklung miteinander vereint.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (DIN FLEG mbH) unter zukunft-trabrennbahn.de.

MCS-Gelände

Industriehalle mit Pflanze

Nach mehr als 100 Jahren Tätigkeit im Bereich der Stahlverarbeitung wurde die Produktion am Standort Anfang 2013 vollständig eingestellt. Ende 2019 gelang es, das Gelände der MCS Technologies GmbH zu erwerben. Damit besteht nun die große Chance, diesen herausragenden Standort nach Jahren des Stillstands zu entwickeln. Angesichts fehlender Flächenreserven für gewerbliche und industrielle Nutzungen soll durch eine qualitative Standortentwicklung ein Beitrag zur Aufwertung des gesamten Bereichs als auch für die Stadtentwicklung Dinslakens insgesamt geleistet werden. Im Vordergrund stehen derzeit die umfassende Flächenaufbereitung sowie die Erarbeitung eines nachhaltigen und zukunftsweisenden Nutzungskonzeptes.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft (DIN FLEG mbH) unter
din-fleg.de.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Alexandro Hugenberg
Zimmernummer: 159
Telefon: 02064 66-598
Fax: 02064 6611-598
E-Mail: alexandro.hugenberg@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken