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Amtsblatt/Feuerwerk

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Feuerwerksverbot an zahlreichen Stellen in Dinslaken

Die Stadt Dinslaken verbietet zum Jahreswechsel 2021/22 Feuerwerkskörper und Pyrotechnik auf verschiedenen Plätzen/Flächen und Parkanlagen. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist für den Jahreswechsel festgelegt: Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik sind auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass An- und Versammlungen von Menschen anlässlich des Feuerwerks verhindert und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung geschützt werden soll. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik führt erfahrungsgemäß zu großen Menschenansammlungen und einer daraus resultierenden hohen Verletzungsgefahr von Feiernden und Einsatzkräften. In Dinslaken gilt das Verbot vom 31.12.2021 bis 01.01.2022 auf folgenden Plätzen, Flächen und Parkanlagen:

  • Jahnplatz,
  • Johannesplatz,
  • Neutorplatz,
  • Altmarkt,
  • Marktfläche Baßfeldshof (gegenüber der Gebäude Baßfeldshof 1-9),
  • Parkplatzfläche an der Straße Am Neutor (zwischen Hans-Böckler-Straße und Neutorplatz),
  • Parkplatzfläche an der Industriestraße (in Höhe der Freizeitanlage Lohberg),
  • Parkplatzfläche an der Straße Am Pollenkamp (zwischen Hans-Böckler-Straße und Alleestraße),
  • Parkplatz- und Grünflächen an der Straße Auf dem Loh (zwischen Fichtenstraße und Berthold-Schön-Weg).
  • Grün- und Straßenflächen am Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße bis 50m in jede Straßeneinmündung (Schillerstraße, Wallstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Althoffstraße),
  • jegliche zu Geschäftsbetrieben gehörenden Parkplatzflächen und deren Zuwegungen,
  • Stadtpark,
  • Bergpark.

Die entsprechende Verfügung ist im Amtsblatt der Stadt Dinslaken zu finden, das am 23. Dezember erschienen ist und auch weitere Informationen und Themen enthält. Das Amtsblatt kann auch online eingesehen werden: www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt