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Bewohnerparken

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Weitere Straßen mit Bewohnerparken ab Januar

In Dinslaken erfolgt die weitere Umsetzung des Parkraumkonzepts für die Innenstadt. Zum 3. Januar 2022 wird das Bewohnerparken in den Zonen 3 und 4 eingeführt und die Parkraumbewirtschaftung weiter vereinheitlicht. Die Zone 3 befindet sich innerhalb der Grenzen Fußgängerzone, Friedrich-Ebert-Straße, Schloßstraße, Hans-Böckler-Straße, Neutorplatz und Bachstraße. Die Zone 4 umfasst den Bereich der Altstadt zwischen Stadtpark, Friedrich-Ebert-Straße und Rotbach. Ab 3. Januar werden in diesen Zonen 156 Parkplätze in die Bewirtschaftung aufgenommen – davon 20 mit Parkscheibe und 136 mit Parkschein. Dies gilt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr sowie samstags von 8 bis 14 Uhr.
Ein Bewohnerparkausweis kostet für ein Jahr 30 Euro, ein Zweijahresausweis kostet 60 Euro.

Für Zone 3 „Bereich Innenstadt Südost“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt:

  • Am Rutenwall
  • Bachstraße 23-37
  • Birkenhof
  • Douvermannstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße 75-105 (ungerade Hausnummern)
  • Hans-Böckler-Straße 20-24
  • Neustraße 1-59 (ungerade Hausnummern)
  • Neutorplatz 2-8
  • Rutenwallweg
  • Saarstraße
  • Schloßstraße 1-19 (ungerade Hausnummern)
  • Weidengrund
  • Wiesenstraße 43-68

Für Zone 4 „Bereich Altstadt“ sind Einwohnerinnen und Einwohner mit folgenden Adressen antragsberechtigt:

  • Althoffstraße
  • Altmarkt
  • Bachstraße 1-5
  • Brückstraße
  • Duisburger Straße 1-65
  • Elmar-Sierp-Platz
  • Eppinghovener Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 68-98 (gerade Hausnummern)
  • Gartenstraße
  • Kolpingstraße
  • Kreuzstraße 1-8
  • Marktstraße 2-4 (gerade Hausnummern)
  • Mozartstraße
  • Parkstraße
  • Platz D’Agen
  • Rittergasse
  • Ritterstraße
  • Schloßstraße 2-8 (gerade Hausnummern)
  • Voerder Straße 1-43
  • Wasserstraße
  • Wiesenstraße 81-97

Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann beim Bürgerbüro Stadtmitte gestellt werden. Bei der Erstantragstellung wie auch bei der Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bewohnerparkausweisantrag: Er steht als Formular zum Download auf der städtischen Internetseite zur Verfügung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder Fahrzeugschein
  • Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung: Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
  • Nutzungserklärung: Diese ist erforderlich, wenn das Fahrzeug nicht auf die antragstellende Person zugelassen ist.
  • Vermietererklärung: Diese ist erforderlich, sofern man nicht selbst Eigentümer des Wohnraumes ist.

Bei einer schriftlichen Antragstellung reicht es aus, wenn von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein sowie dem Personalausweis/Reisepass/Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung eine Kopie beigefügt wird. Weitere Infos findet man online: www.dinslaken.de/de/dienstleistungen/bewohnerparken.

Das Bürgerbüro Stadtmitte ist zwecks Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02064/66637 erreichbar. Auskünfte sind unter der Telefonnummer 02064/66666 erhältlich.

Pressemitteilung vom 11.11.2021