Corona-Schutzverordnung auf städtischer Homepage
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Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW kann hier nachgelesen werden. Aus dieser ergibt sich unter anderem, dass private Feierlichkeiten aus herausragendem Anlass – wie etwa Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern – außerhalb des privaten Bereichs ab 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorher beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden müssen. In Dinslaken ist der städtische Ordnungsbereich dazu unter der E-Mail-Adresse ordnung@dinslaken.de erreichbar.
Pressemitteilung vom 06.10.2020