CORONAKRISE AKTUELL – Infos aus der Dinslakener Stadtverwaltung – 17.04.2020
Unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger trifft sich täglich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Über folgende Punkte möchte der Stab die Bürgerinnen und Bürger am heutigen Freitag, 17. April, informieren:
Ramadan
Am 24. April beginnt der Ramadan und damit eine Zeit, in der für die muslimische Bevölkerung nicht nur das Fasten im Mittelpunkt steht, sondern auch das gemeinsame Gebet und das Fastenbrechen im Familien- und Freundeskreis. Aber auch hier gelten die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung: Die Gotteshäuser bleiben geschlossen, gemeinsame Gebete finden nicht statt, soziale Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Integrationsbeauftragte der Stadt Dinslaken, Elmas Yilmaz, wendet sich mit einer persönlichen Botschaft an die muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. In einem Brief an die islamischen Gemeinden und Verbände schreibt sie: „Fasten bedeutet nicht nur Selbstbeherrschung durch den Verzicht auf Essen und Trinken, um sich auf das Wesentliche, wie Barmherzigkeit, zu konzentrieren. Ein weiteres Gebot ist der rücksichtsvolle und sorgfältige Umgang miteinander. Im Koran heißt es: ‚Und wenn jemand einem Menschen das Leben rettet, dann ist es so, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben gerettet‘ (5:32).
Es ist mir bewusst, dass das gemeinsame Gebet, das Fastenbrechen im Kreis der Familie, Freunde und der Gemeinde ein wichtiger Bestandteil des Ramadans ist. Trotzdem bitte ich Sie, die Vorsichtsmaßnahmen als verantwortungsvoller Mitbürger und verantwortungsvolle Mitbürgerin sehr ernst zu nehmen und konsequent umzusetzen. Lassen Sie uns in diesen schwierigen Zeiten weiterhin zusammenhalten und positiv denken. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Geduld, Gesundheit und eine gesegnete Fastenzeit.“
Großveranstaltungen
In der heute vom Land NRW versandten aktuellen Fassung der Coronaschutz-Schutzverordnung fehlt ein konkreter Hinweis auf den Umgang mit Großveranstaltungen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat hier lediglich die bisherigen Regelungen für Veranstaltungen bis zum 3. Mai verlängert. Damit gibt es auch noch keine belastbare Rechtsgrundlage für die Ankündigung des Bundes und der Länder, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August untersagt werden sollen. Die Stadt Dinslaken bedauert dies und wird die Landesregierung unverzüglich um entsprechende Klärung bitten. „Gerade Großveranstaltungen wie die DIN-Tage oder das FANTASTIVAL brauchen eine schnelle Rechtssicherheit.“, erklärt Bürgermeister Michael Heidinger. Solange diese nicht hergestellt ist, könne man den Veranstaltern nicht zumuten, ihre Events auf eigenes Risiko abzusagen.