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Corona-Krise 23.03.2020

Rathaus der Stadt Dinslaken

Unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger trifft sich täglich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Über folgende Punkte möchte der Stab die Bürgerinnen und Bürger am heutigen Montag, den 23. März, informieren:

Erstes Todesopfer
Aus Dinslaken ist am vergangenen Wochenende erstmals ein mit dem Coronavirus infizierter Mensch verstorben. Es handelt sich um einen 85 Jahre alten Mann.

Rechtsverordnung online
Die aktuelle Rechtsverordnung für NRW und Dinslaken, die bereits in Kraft ist, kann man hier nachlesen. Dort finden Bürgerinnen und Bürger die geltenden Regeln zum Umgang mit der Coronakrise. So ist in der Rechtsverordnung unter anderem festgelegt, dass Zusammenkünfte und Ansammlungen von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit bis auf wenige Ausnahmen verboten sind. Entgegen der ursprünglichen und zeitlich offenen Ankündigung, die Rechtsverordnung werde in NRW mindestens zwei Wochen gelten, wurde in der Verordnung festgelegt, dass diese am 20. April außer Kraft tritt. Die zuständigen Behörden sollen bis dahin die Bestimmungen der Verordnung durchsetzen. Sie sollen Verstöße mindestens mit Geldbußen in Höhe von 200 Euro ahnden.

Videomitteilung des Bürgermeisters
In einer Videomitteilung vom 23. März wendet sich Dinslakens Bürgermeister Michael Heidinger an die Bürgerinnen und Bürger. Darin weist er auf die aktuellen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus hin und erklärt, dass der Ordnungsbereich der Stadtverwaltung die Umsetzung streng und im gesamten Stadtgebiet kontrollieren wird. Zugleich dankt er allen, die sich verantwortungsvoll an die geltenden Regeln halten. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wolle man dabei unterstützen, an die Hilfe des Bundes und des Landes zu kommen. Zurzeit erstellt das Team der Stadtverwaltung eine Linkliste, über die Informationen und Kontaktadressen erhältlich sind. Diese Liste wird kurzfristig auf der städtischen Homepage zur Verfügung gestellt. Auf der Facebookseite der Stadt ist die Videomitteilung des Bürgermeisters abrufbar.

Kontakt zum Team der Stadtverwaltung
Da der Publikumsverkehr in den Dienststellen der Stadtverwaltung aktuell nicht möglich ist, wird auf die Möglichkeit hingewiesen, sich telefonisch oder per E-Mail mit den Fachabteilungen in Verbindung zu setzen. Die entsprechenden Nummern und E-Mail-Adressen findet man hier in einer Übersicht.

Notbetreuung in Kitas und Schulen
Ab sofort haben alle Kinder einen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule, wenn mindestens ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet. Bisher galt die Notbetreuung nur, wenn beide Erziehungsberechtigte in diesem Bereich beschäftigt waren. Für den Nachweis muss eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden. Zugleich bittet das NRW-Familienministerium alle Eltern, diese Neuregelung nur in Anspruch zu nehmen, wenn die Betreuung zwingend erforderlich ist und nicht selbst und verantwortungsvoll organisiert werden kann. Den entsprechenden Elternbrief mit der Nummer 3 gibt es hier zum Nachlesen.

Amtsblatt vom 23. März
Am 23. März 2020 ist ein neues Amtsblatt erschienen. Es enthält die Allgemeinverfügung der Stadt Dinslaken zur Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Das Amtsblatt ist hier einsehbar.