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Corona-Krise 24.03.2020

Rathaus der Stadt Dinslaken
CORONAKRISE AKTUELL – Infos aus der Dinslakener Stadtverwaltung – 24.03.2020

Unter Leitung von Bürgermeister Michael Heidinger trifft sich täglich der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Über folgende Punkte möchte der Stab die Bürgerinnen und Bürger am heutigen Dienstag, den 24. März, informieren:

Bußgeldkatalog veröffentlicht 
Das NRW-Innenministerium hat einen Bußgeldkatalog erstellt. Er regelt den Umgang mit Verstößen gegen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus. Auf dieser Grundlage wird die Dinslakener Stadtverwaltung Ordnungswidrigkeiten ahnden. Wer beispielsweise Außerhaus-Speisen in einem Restaurant gekauft hat und diese im Umkreis von weniger als 50 Metern um die gastronomische Einrichtung herum verzehrt, muss laut Bußgeldkatalog 200 Euro zahlen. Verbotenes Picknicken kostet jeden Teilnehmenden 250 Euro. Der Bußgeldkatalog ist auf der Homepage der Stadt (hier) abrufbar.

Informationen für Unternehmen in der Krise
Die Wirtschaftsförderung der Stadt Dinslaken hat aktuelle Informationen für Dinslakener Unternehmen in der Corona-Krise zusammengestellt. Informationen und wichtige Links hat sie auf der städtischen Homepage (hier) veröffentlicht. Bürgermeister Michael Heidinger betont: "Wirtschaftsförderer Georg Spieske, sein Team und ich stehen Unternehmen als Ansprechpartner in dieser schwierigen Situation zur Verfügung."

Einschränkung der Teilnehmerzahl bei Trauungen im Rathaus
Wegen der gelten Vorkehrungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise muss die Teilnehmerzahl bei Trauungen im Standesamt der Stadt Dinslaken leider begrenzt werden. Ab sofort dürfen bis auf Weiteres nur der Standesbeamte, das Brautpaar und bei Bedarf ein Dolmetscher beziehungsweise eine Dolmetscherin anwesend sein. Das Team der Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Abstrichzentrum: Betrieb wird bis auf weiteres eingestellt
Der Kreis Wesel teilte heute mit: "Auch wenn die Organisation von Abstrichzentren für den Coronavirus im Kreis Wesel im Grundsatz geregelt ist, wird ihr Betrieb ab sofort und bis auf weiteres eingestellt. Grund dafür sind mangelnde gesicherte Laborkapazitäten. Im Moment kann der Fachdienst Gesundheitswesen des Kreises nicht sicherstellen, dass bei neu genommen Abstrichen auch der entsprechende Test auf den Coronavirus in einem Labor durchgeführt wird. Wichtig hierbei: Nach jetzigem Stand werden alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen bisher ein Abstrich vorgenommen wurde, auch noch ein entsprechendes Testergebnis erhalten.
Der Kreis Wesel arbeitet unter Hochdruck an einer Lösung und fragt derzeit vorhandene Kapazitäten bei allen bekannten Laboren telefonisch ab, um den Betrieb  der  Zentren möglichst bald wiederaufzunehmen. Vorher muss jedoch sichergestellt werden, dass auch eine Auswertung der Abstriche erfolgen wird. Genommene Abstriche sind unter Einhaltung der Kühlkette drei bis vier Tage haltbar, bevor sie unbrauchbar werden."