Corona-Schutzverordnung weiterhin beachten
Ab morgen – Mittwoch, den 2. Juni – gelten im Kreis Wesel und damit auch in Dinslaken die Regelungen der Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung. Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammengefasst. Zu finden ist diese hier (bitte klicken). So sind Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
Das Team der Dinslakener Stadtverwaltung verweist auf die Corona-Schutzverordnung und die weiterhin geltenden Regelungen und Abstands- sowie Hygienemaßnahmen, die auch weiterhin zum Schutz aller noch beachtet werden müssen. Dies gilt unter anderem auch für Besuche der Gastronomie. Hier hatte es kürzlich einen gemeinsamen Einsatz von Ordnungsbehörde und Polizei geben, weil Besucherinnen und Besucher einer Gaststätte deutlich gegen die Abstandsregeln verstoßen hatten. Sinkende Ansteckungszahlen sollten nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu werden. Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist auch auf der städtischen Homepage zu finden (hier klicken).
Pressemitteilung vom 01.06.2021