Kein verkaufsoffener Sonntag
Der für den 13. Dezember geplante verkaufsoffene Sonntag in Dinslaken wird nicht stattfinden. Darüber hat die Stadt gestern Gewerbetreibende informiert. Wenige Stunden zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass es keine NRW-weiten Ladenöffnungen an den Adventssonntagen geben werde. Damit hatte das Gericht einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Corona-Schutzverordnung stattgegeben. Die Verordnung hatte vorgesehen, dass die Verkaufsstellen des Einzelhandels sonntags zwischen 13 und 18 Uhr öffnen dürften. So sollte das Einkaufsgeschehen entzerrt werden. Zuvor hatte die Dinslakener Stadtverwaltung bereits den „Advent an der Burg“ am 3. Adventswochenende coronabedingt abgesagt. Dieser wäre Voraussetzung gewesen, um am 13. Dezember einen anlassbezogenen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten. „Für die Geschäfte ist der Wegfall der Sonntagsöffnungen im Dezember eine weitere Herausforderung. Darüber werden wir natürlich nun auch mit den Betroffenen ins Gespräch gehen“, erklärt Georg Spieske, Wirtschaftsförderer im Team der Stadtverwaltung. „Mit den Dinslakener Einkaufsgutscheinen, den ‚Sternschnuppen‘ als Neuauflage des Dinslakener Adventskalenders sowie den Möglichkeiten zum kostenlosen Parken im Dezember soll die lokale Wirtschaft unterstützt werden. Dennoch bleibt die coronabedingte Situation äußerst schwierig.“
Pressemitteilung vom 25.11.2020