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Coronavirus

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Coronavirus – neue Maßnahmen durch die Landesregierung – Pressemitteilung 18.03.2020

Das Land NRW hat seinen Erlass vom gestrigen Dienstag, den 17.03.2020, ergänzt. Das hat auch Auswirkungen auf die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Dinslaken: Weil die Anordnungen des Landes zunächst anders lauteten als die öffentlichen Presseerklärungen des Bundes und des Landes, muss sich nun die Erlasslage auch in Dinslaken erneut ändern. Dafür bittet das Team der Stadtverwaltung um Verständnis. Laut Land NRW gelten nun unter anderem folgende Ergänzungen:

-       Geschäfte des Einzelhandels sind zu schließen. Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.

-       Der Zugang zu Einkaufszentren, „Shopping Malls“ und vergleichbaren Einrichtungen, die mehr als 15 Geschäftsbetriebe umfassen, ist nur gestattet, wenn sich dort oben genannte nicht zu schließende Einrichtungen des Einzelhandels befinden, und nur zu dem Zweck, dass diese Einrichtungen aufgesucht werden.

Diese Regelungen konnten für den heutigen Mittwoch noch nicht zwingend vorgegeben werden. Sie gelten rein rechtlich erst am Tag nach der Veröffentlichung, also am morgigen Donnerstag (19. März). Bürgermeister Dr. Michael Heidinger betont: „Die Maßnahmen sind von den staatlichen Stellen als zielführend für die Bekämpfung der Coronavirus-Krise eingestuft worden. Die Umsetzung werden wir hier vor Ort kontrollieren.“

Zurzeit wenden sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an die Stadtverwaltung mit der Frage, ob einzelne Maßnahmen nicht verändert werden können. Dabei kommen ganz individuelle Bedürfnisse zum Tragen – von der Verlängerung bestimmter Öffnungszeiten bis hin zur Einstellung bestimmter Branchen. Vor diesem Hintergrund betont Heidinger: „Die Zuständigkeit liegt hier ganz klar bei den Ländern und auch dem Bund. Es ist nicht akzeptabel, wenn jede Kommune ihre eigenen Regelungen trifft. Ein solches Chaos würde die Krise keinesfalls lösen. Jetzt ist die Verantwortung einer jeden Stelle und eines jeden Menschen gefragt. Nur solidarisch und mit einer zentral entwickelten Strategie kann hier sinnvoll vorgegangen werden.“

Zu finden ist die vollständige Allgemeinverfügung unter Downloads und hier: www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt/