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Coronavirus

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Coronavirus: Stadtverwaltung befasst sich täglich mit aktueller Situation – Pressemitteilung vom 19.03.2020

Die Stadt Dinslaken hat heute (19. März) eine weitere Allgemeinverfügung in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist hier einsehbar. Vorausgegangen war ein entsprechender Erlass des Landes NRW zur Nutzung von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen während der Corona-Krise.

„Ebenfalls haben wir heute einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder bekommen. Danach können Steuerpflichtige, die unmittelbar von der Krise betroffen sind, beim Finanzamt beantragen, dass der Gewerbesteuermessbetrag für die Vorauszahlungen herabgesetzt wird“, teilt Dinslakens Bürgermeister Dr. Michael Heidinger mit. „Das ist schon einmal ein wichtiges Signal. Gleichzeitig erwarte ich, dass die angekündigten Hilfen für unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rasch, unkompliziert und mit spürbaren Effekten in die Wege geleitet werden. Der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister haben sich ja inzwischen auf ein Maßnahmenbündel verständigt.“

Gestern hatte die Stadt nach entsprechenden Vorgaben der NRW-Landesregierung verfügt, welche Geschäfte nun zunächst geschlossen werden müssen oder zu bestimmten Bedingungen geöffnet bleiben können. „Zu den Vorgaben des Landes gab und gibt es noch einige Fragen, zum Beispiel zur Gleichbehandlung von Frisörgeschäften mit etwa Nagelstudios, Kosmetiksalons oder Sonnenstudios“, sagt Heidinger mit Blick auf die ersten Rückmeldungen. „Wir haben diese Unstimmigkeiten an die verantwortlichen Stellen gemeldet und waren damit nicht die einzigen. Ich gehe also davon aus, dass auf Landesebene nachgeschärft wird. Das ist auch nötig, denn wir brauchen einheitliche Vorgaben in allen Städten und Gemeinden.“

Morgen trifft sich im Dinslakener Rathaus der Stab für außergewöhnliche Ereignisse unter Leitung von Bürgermeister Heidinger erneut, um die aktuelle Lage zu besprechen.