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Die Verschönerung der Innenstadt ist eine Gemeinschaftsaufgabe – Städtebaufördermittel helfen dabei

Prof. Friedrich Schmuck, Bürgermeisterin Michaela Eislöffel, Regina Timar, Alexandro Hugenberg (Leiter Stabsstelle Stadtentwicklung), Kai Dunkerbeck (Stabsstelle Stadtentwicklung) am 18.05.2022

Bei genauerer Betrachtung ist das Haus in der Brückstraße 14a mit dem Gesims und Stuck ein wahres Schmuckstück der Dinslakener Altstadt. Doch nicht allein aufgrund der versteckten Lage fällt eines der ältesten Wohn- und Geschäftsgebäude Dinslakens den meisten Besucher*innen der Altstadt nicht sofort ins Auge. Auch die in die Jahre gekommene Fassade selbst trägt hierzu bei: Hier und da haben sich Risse gebildet und die Farbe blättert stellenweise ab. Nun sollen die Risse ausgebessert und die Fassade gereinigt sowie neu gestrichen werden. Dies wirkt sich nicht nur wertsteigernd auf die Immobilie, sondern auf die gesamte Nachbarschaft aus. So trägt die Sanierung maßgeblich zu einem attraktiven Umfeld sowie positiven Erscheinungsbild der Stadt bei.

Finanzielle Unterstützung erhält Eigentümerin Regina Timar hierbei aus dem kommunalen Hof- und Fassadenprogramm. Den entsprechenden Bewilligungsbescheid überreichte ihr Bürgermeisterin Michaela Eislöffel nun persönlich, sodass die Fassadenarbeiten in den nächsten Wochen beginnen können. Über das Programm erhalten private Eigentümer*innen von Wohn- und Geschäftsgebäuden Zugriff auf Städtebaufördermittel vom Bund, dem Land NRW und der Stadt Dinslaken. Dabei ist unerheblich, ob man, wie Regina Timar, in einem schmucken Gebäude der Altstadt wohnt oder in einem schlichten Gebäude der Nachkriegszeit auf der Roonstraße. Wichtig ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Mieter*innen eine finanzielle Förderung erhalten und eine Sanierung anstoßen. Bis zu 50% der förderfähigen Kosten können durch die finanzielle Zuwendung abgedeckt werden. Die Obergrenze des finanziellen Zuschusses beträgt jedoch 7.000 Euro.

Neben Fassadenarbeiten sind weitere Sanierungsmaßnahmen förderfähig. So kann z.B. die Umgestaltung privater Hof- und Gartenflächen gefördert werden, sofern sie der Entsiegelung oder ökologischen Verbesserung dient. Auch die Begrünung von Fassaden- und Dachflächen kann gefördert werden. Bis zum Ende des Jahres 2024 stehen insgesamt 155.000 Euro aus Städtebaufördermitteln für das Hof- und Fassadenprogramm zur Verfügung.

Fest steht: Neben dem Gebäude Brückstraße 14a gibt es in der Dinslakener Innenstadt noch viele weitere sanierungsbedürftige Fassaden sowie aufzuwertende Hof- und Gartenflächen. Dementsprechend hoch ist das Potenzial des Hof- und Fassadenprogramms. Um das Programmziel der nachhaltigen Stärkung und Aufwertung des Erscheinungsbildes der Innenstadt zu erreichen, bedarf es daher der Unterstützung der Bürger*innen der Innenstadt. Denn jede(r) ist in der Lage, mithilfe des Programms einen Beitrag zu einer attraktiven Innenstadt zu leisten. Letztendlich kann auf diese Weise mit geringem individuellen Aufwand ein erheblicher Effekt erzielt werden, der auch dazu beiträgt, dass sich die Bewohner*innen sowie Besucher*innen in ihrer Innenstadt wohlfühlen. Förderfähig sind Maßnahmen in der Altstadt sowie im östlichen Teil der Innenstadt zwischen Bahnhof, Hans-Böckler-Straße und Wiesenstraße.
„Wir hoffen sehr, dass viele Bürger*innen dem Beispiel von Frau Timar folgen und die Unterstützung durch das Hof- und Fassadenprogramm in Anspruch nehmen, damit sich unsere schöne Innenstadt und Altstadt auch in Zukunft attraktiv, lebenswert und einladend gestaltet“, betont Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Weitere Infos erhalten Interessierte bei der Stabsstelle Stadtentwicklung der Stadtverwaltung – telefonisch unter 02064 66-339 und per E-Mail an kai.dunkerbeck@dinslaken.de.

Pressemitteilung vom 19.05.2022