Identitätsnachweis im Impfzentrum
Mit Blick auf die kommenden Corona-Schutzimpfungen für Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich bei der Anmeldung im Impfzentrum auszuweisen. Auf eine entsprechende NRW-weite Regelung weist die Stadt Dinslaken hin. Demnach müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die geimpft werden, nicht unbedingt durch ihren Personalausweis identifizieren. Grundsätzlich können sie dies auch über ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild tun, zum Beispiel den Reisepass, den Führerschein oder die Krankenkassenkarte. Auch ein abgelaufener Lichtbildausweis reicht zur Identifikations- und Altersfeststellung aus.
Pressemitteilung vom 01.02.2021