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Jahreswechsel

Information
Feuerwerk stellenweise verboten

Die Stadt Dinslaken untersagt zum Jahreswechsel 2020/2021 die Verwendung von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik auf einigen Plätzen, Flächen und Parkanlagen innerhalb des Stadtgebietes. Betroffen sind:

Plätze/Flächen:

  • Jahnplatz,
  • Johannesplatz,
  • Neutorplatz,
  • Altmarkt,
  • Marktfläche Baßfeldshof (gegenüber der Gebäude Baßfeldshof 1-9),
  • Parkplatzfläche an der Straße Am Neutor (zwischen Hans-Böckler-Straße und Neutorplatz),
  • Parkplatzfläche an der Industriestraße (in Höhe der Freizeitanlage Lohberg),
  • Parkplatzfläche an der Straße Am Pollenkamp (zwischen Hans-Böckler-Straße und
  •  Alleestraße),
  • Parkplatz- und Grünflächen an der Straße Auf dem Loh (zwischen Fichtenstraße und
  •  Berthold-Schön-Weg),
  • Grün- und Straßenflächen am Kreisverkehr Friedrich-Ebert-Straße bis 50m in jede Straßeneinmündung (Schillerstraße, Wallstraße, Friedrich-Ebert-Straße und Althoffstraße),
  • jegliche zu Geschäftsbetrieben gehörenden Parkplatzflächen und deren Zuwegungen.

Parkanlagen:

  • Stadtpark,
  • Bergpark.

Ziel dieser Anordnung ist es, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW regelt, dass zum Jahreswechsel 2020/2021 öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt sind. Hintergrund dieser Regelung ist, dass An- und Versammlungen von Menschen anlässlich des Feuerwerks verhindert und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung geschützt werden sollen. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik führt erfahrungsgemäß zu großen Menschenansammlungen und einer daraus resultierenden hohen Verletzungsgefahr von Feiernden und Einsatzkräften. Das Feuerwerksverbot an den genannten Örtlichkeiten in Dinslaken ist erforderlich, da die Beobachtungen gezeigt haben, dass sich die benannten Bereiche in den vorangegangenen Jahren als Treffpunkt für Menschen zum Jahreswechsel herausgestellt haben. 

Die Verfügung der Stadt gilt vom 31.12.2020 bis zum 01.01.2021.

Weitere Informationen dazu befinden sich im Amtsblatt der Stadt Dinslaken, das am 21. Dezember erschienen ist. Es kann auch online eingesehen werden: www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt

Pressemitteilung vom 21.12.2020