Differenzierte Kreisumlage für Linie 903: Dinslaken erhebt Klage
Die Stadt Dinslaken hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen die differenzierte Kreisumlage erhoben. Zunächst will die Stadt durch Akteneinsicht die Situation genauer juristisch bewerten und prüfen, wie der Kreis Wesel auf die Höhe seiner Forderung gekommen ist. Zuvor war der Bescheid über die differenzierte Kreisumlage bei der Stadtverwaltung eingetroffen. Damit fordert der Kreis Wesel künftig von der Stadt Dinslaken rund eine halbe Million Euro pro Jahr für die Betriebskosten der Straßenbahnlinie 903, die zwischen Duisburg und Dinslaken fährt. Aus Sicht der Stadt ist dieses Vorgehen nicht zu akzeptieren: „Die Bedeutung der Straßenbahn ist überregional und geht weit über die Stadtgrenze hinaus, so dass der Kreis Wesel als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs in der Pflicht ist“, betont Bürgermeister Michael Heidinger. Für den Haushalt der Stadt Dinslaken wäre die differenzierte Kreisumlage eine unzumutbare Belastung, wie Kämmerer Thomas Palotz erläutert: „Anders als bei einer Investition, wie der Sanierung von Schulen oder beispielsweise der KTH, sind die Kosten für die Straßenbahnlinie konsumtive Ausgaben, die jährlich anfallen und nicht das Vermögen der Stadt vergrößern. Wenn Dinslaken frei über diese 500.000 Euro verfügen könnte, dann ließe sich damit zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger eine 15-Millionen-Euro-Investition mit einer Abschreibungszeit von 30 Jahren finanzieren.“
Pressemitteilung vom 22.07.2020