Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr: Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Juni beschlossen, den vorgezogenen sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen. Anlass der Aufstellung des sachlichen Teilplans ist die Absicht, zeitnah ein bedarfsgerechtes Angebot an großen zusammenhängenden Wirtschaftsflächen zu sichern, die sich für die Ansiedlung von flächenintensiven Gewerbe- und Industriebetrieben eignen. Zu diesem Zweck sollen mehrere Standorte als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung als „regionale Kooperationsstandorte“ festgelegt werden, dazu gehört auch Dinslaken-Barmingholten.
Die Planunterlagen können für die Dauer von zwei Monaten ab dem heutigen 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 online unter www.regionalplanung.rvr.ruhr eingesehen werden.
Stellungnahmen im Rahmen der digitalen öffentlichen Auslegung können innerhalb der Auslegungsfrist vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 vorzugsweise per E-Mail an regionalplanung@rvr.ruhr oder
per Post an
Regionalverband Ruhr,
Regionalplanungsbehörde Referat 15
Postfach 10 32 64
45032 Essen
oder per Telefax an 0201 2069-369
abgegeben werden.
Im Zeitraum vom 28. September 2020 bis einschließlich 30. November 2020 können die Planunterlagen nach telefonischer Voranmeldung unter 0201 2069-206, in der Bibliothek des Regionalverbands Ruhr, Kronprinzenstraße 6, 45128 Essen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden (montags bis donnerstags: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr).
Weitere Informationen gibt es auch im Amtsblatt 37 der Bezirksregierung Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/2020/Amtsblatt-Nr-37.pdf
Pressemitteilung vom 28.09.2020