Kulturfonds für Dinslaken: jetzt bewerben
Die Stadt Dinslaken stellt einmalig einen Kulturfonds für künstlerisch-kulturelle Projekte im Jahr 2021 zur Verfügung. Ziel ist der Erhalt einer aktiven und vielfältigen Kulturszene in Dinslaken, die von der Corona-Pandemie stark betroffen ist. Der Kulturfonds soll dazu beitragen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen sowie neue Veranstaltungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Die geplanten Maßnahmen müssen im Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2021 in Dinslaken entwickelt und durchgeführt werden. Kulturschaffende können sich bis Mitte Mai bewerben.
Im März hatte der Hauptausschuss die Einrichtung eines temporären Kulturfonds beschlossen. Der Fonds soll gespeist werden aus Bußgeldern, die in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingenommen wurden. Im Jahr 2020 wurden Corona-bedingte Bußgelder in Höhe von rund 16.000 Euro vereinnahmt. 15.000 Euro aus diesen Einnahmen stehen jetzt in dem Kulturfonds zur Verfügung.
Anträge auf Förderung aus dem Kulturfonds können von freien Künstlerinnen und Künstlern, eingetragenen gemeinnützigen Vereinen und Betreiberinnen und Betreibern von Veranstaltungsstätten für kulturelle Veranstaltungen aus Dinslaken gestellt werden. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der Stadt Dinslaken im Bereich Kultur zum Download zur Verfügung. Dabei sollen die Fördermittel der Defizitabdeckung im Kontext der Entwicklung und Durchführung künstlerisch-kultureller Projekte dienen, die Defizitabdeckung beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und darf einen Höchstbetrag von 2.500 Euro pro Projekt nicht überschreiten.
Anträge nimmt der städtische Fachdienst Kultur bis zum 16. Mai 2021 (Antragsfrist) entgegen. Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft eine unabhängige Jury, die aus der Bürgermeisterin der Stadt Dinslaken, dem Vorsitzenden des Kultur-, Partnerschafts- und Europaausschusses, einem Vertreter oder einer Vertreterin des städtischen Fachdienstes Kultur, einer Vertreterin der Gleichstellungsstelle der Stadt Dinslaken sowie einem Vertreter oder einer Vertreterin der DIN-Event GmbH besteht.
Die ausführlichen Rahmenbedingungen des Dinslakener Kulturfonds sind ebenfalls auf der Homepage der Stadt Dinslaken hinterlegt. Rückfragen beantwortet das Kultur-Team der Stadt Dinslaken gerne. Erreichbar ist es per E-Mail an kultur@dinslaken.de .
Pressemitteilung vom 21.04.2021