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Maskenpflicht in Einkaufsstraßen gilt weiter

In Teilen der Dinslakener Innenstadt und von Hiesfeld sowie auf den Wochenmärkten gibt es weiterhin eine Maskenpflicht im Freien. Diese gilt werktags von 10 bis 20 Uhr. Die entsprechende Regelung kann im Amtsblatt vom 11. Februar 2022 nachgelesen werden. In der Innenstadt betrifft sie weiterhin die Fußgängerzone vom Neutorplatz bis zum Altmarkt, insbesondere Neutorplatz, Neustraße, Duisburger Straße, Eppinghovener Straße, Altmarkt. In Hiesfeld betrifft sie die Einkaufsstraßen von Marschallstraße bis Rolandstraße, insbesondere Sterkrader Straße, Hohlstraße, Friedenstraße. Dort ist man zu den genannten Zeiten dazu verpflichtet, mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht für die Angebote in der Außengastronomie.
„In Dinslaken liegt die 7-Tages-Inzidenz inzwischen bei 2000. Mit der Maskenpflicht wollen wir alle unseren Teil dazu beitragen, unsere kritische Infrastruktur und das Gesundheitssystem zu stützen“, erläutert Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. „Bitte helfen Sie, indem Sie die bekannten AHA-Regeln einhalten.“
Das entsprechende Amtsblatt ist auch online zu finden (hier klicken).

Pressemitteilung vom 11.02.2022