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MCS-Gelände

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Letzte Hürde zur Entwicklung des MCS-Geländes genommen

Die Stadt Dinslaken kann jetzt das MCS-Gelände an der Thyssenstraße entwickeln. Ein Rücktrittsrecht des ehemaligen Eigentümers ist weggefallen. Seit Ende 2019 besitzt die Stadt das ehemalige MCS-Gelände. Wie berichtet, hatte die Stadt sich damals mit den Eigentümern auf ein Tauschgeschäft verständigt. Im Gegenzug für die Industriefläche an der Thyssenstraße haben die MCS-Eigentümer zwei Grundstücke an der Hünxer Straße/Ziegelstraße erhalten. Allerdings war bislang noch Geduld gefragt. Denn mit dem Grundstückstausch war ein Rücktrittsrecht für die ehemaligen Eigentümer des MCS-Geländes verbunden: Solange die vertauschten Grundstücke an der Hünxer Straße/Ziegelstraße nicht im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Dinslaken für eine Wohnnutzung ausgewiesen sind, können die MCS-Eigentümer von dem Tauschgeschäft zurücktreten. Wegen des Rücktrittsrechts wollte die Politik auch vorerst keine weiteren finanzwirksamen Maßnahmen durchführen.

Bereits im März 2020 hat die Verwaltung ein entsprechendes Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Als 131. Flächennutzungsplanänderung hat der Stadtrat dann die Änderung des Flächennutzungsplanes von Grünfläche in Wohnbaufläche im Juni 2021 beschlossen. Nun hat auch die Bezirksregierung Düsseldorf die Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Diese wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Dinslaken am 09.12.2021 abschließend wirksam.

„Damit ist der Weg frei, um das MCS-Gelände sanieren und entwickeln zu können“, sind sich Bürgermeisterin Michaela Eislöffel und Dominik Erbelding, Geschäftsführer der Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft Din FLEG, einig. „Es gibt viel zu tun und wir freuen uns schon, mit der Entwicklung des Geländes in den nächsten Jahren an der Stelle etwas Neues für eine nachhaltige Stadtentwicklung Dinslakens zu schaffen.“

Zwischenzeitlich haben die Stadtverwaltung und die DIN FLEG mit den zuständigen Behörden wichtige Abstimmungen für die Entwicklung durchgeführt und weitere Grundlagen geschaffen: So werden aktuell in regelmäßigen Abständen Grundwasserproben auf dem Gelände genommen, die aus Sicht der Unteren Wasserbehörde zwingend erforderlich sind, um die Grundwassersituation bewerten und die Sanierungsmaßnahmen bestimmen zu können. Zudem wird bis Ende des Jahres ein sogenanntes Scoping durchgeführt. Mit dem Scoping werden die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt und alle relevanten Anforderungen für die Nachnutzung des MCS-Geländes ermittelt.

Das oben genannte Amtsblatt kann hier eingesehen werden: www.dinslaken.de/de/aktuelles-termine/amtsblatt

Pressemitteilung vom 13.12.2021