Osterfeuer und Corona-Krise
Im Moment erreichen die Stadt Dinslaken Anfragen, ob in diesem Jahr Osterfeuer abgebrannt werden dürfen. Rechtlich gibt es auf diese Frage aber noch keine eindeutige Antwort. Das präventive Aufschichten von Strauch- oder Baumschnitt für Osterfeuer ist derzeit in Dinslaken untersagt. Wegen der Corona-Situation ist noch unklar, ob in der Zeit vom 3. bis 5. April 2021 Osterfeuer abgebrannt werden können. Die derzeit gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet die Durchführung von Veranstaltungen, worunter auch Osterfeuer fallen würden.
„Größere Menschenansammlungen sind im Moment nicht vorstellbar, gerade auch mit Blick auf die Mutationen des Corona-Virus‘ “, betont Bürgermeisterin Michaela Eislöffel.
Gesammelter Strauch- oder Baumschnitt kann immer samstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr an der Annahmestelle für Garten- und Grünabfälle am Waldfriedhof in Oberlohberg abgegeben werden. Die Entsorgung kostet 3 Euro je angefangenen 0,5 cbm, was einem durchschnittlichen Kofferraumvolumen entspricht. Die Bezahlung ist über EC-Karte oder Überweisung möglich, Bargeld wird vor dem Hintergrund der Corona-Situation nicht angenommen.
Im Dezember 2007 hatte der Rat der Stadt Dinslaken die Verordnung zur Regelung der Durchführung von Brauchtumsfeuern beschlossen. Demnach sind Osterfeuer vor ihrer Durchführung bei der Stadt Dinslaken rechtzeitig anzuzeigen. Als Osterfeuer werden nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen und von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausgerichtet werden.
Pressemitteilung vom 26.02.2021