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Tourismus

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Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Kreises unterstützt die EntwicklungsAgentur Wirtschaft des Kreises Wesel (EAW) die Tourismusbranche beim Neustart nach dem Lockdown. Da derzeit die 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet stabil unter dem Schwellenwert 100 liegt, dürfen jetzt Gastronomiebetriebe und kleine Freizeitanbieter ihre Außenbereiche öffnen.
Die EAW ruft entsprechende Freizeitanbieter mit Außenanlagen sowie Restaurants, Gaststätten, Cafés, Imbiss-Stuben und Kneipen mit geeigneten Außenplätzen auf, sich an der gemeinsamen Initiative zu beteiligen. Geplant ist, interessierten Gästen sowie Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben zu können, wo sie im Kreis Wesel Speisen und Getränke im Freien genießen und ihre Freizeit an der frischen Luft verbringen können. Entsprechende Informationen sollen zeitnah über die Tourismus-Seite auf www.kreis-wesel.de abrufbar sein.

Landrat Ingo Brohl: ‚Gemeinsam mit den Kommunen sammeln wir die Angebote im Kreis Wesel und achten besonders darauf, dass kleinere und unbekanntere Anbieter sich präsentieren können. Das stärkt die touristische Vielfalt und sorgt außerdem dafür, dass sich die Besucherinnen und Besucher auf verschiedene Angebote verteilen. Natürlich sind die Freizeitmöglichkeiten immer abhängig von der jeweils aktuellen Corona-Lage. Wichtig bleibt in jedem Fall, dass sich alle Gäste an die Abstands- und Hygieneregeln halten, damit der Neustart gelingt.‘

Wer sein Angebot auf der Seite des Kreises platzieren möchte, kann sich möglichst kurzfristig per E-Mail unter tourismus@kreis-wesel.de an die EAW wenden. Benötigt werden neben dem Namen und Kontaktdaten auch Informationen zur Anzahl verfügbarer Außenplätze sowie eine kurze Charakterisierung des Angebots.

Eine detaillierte Übersicht, welche Betriebe unter welchen Voraussetzungen aktuell außen öffnen können, findet sich auf www.niederrhein-tourismus.de.

Zudem sind in Hotels, Ferienwohnungen, auf Camping- und Wohnmobilplätzen wieder private Übernachtungen erlaubt, allerdings nur für negativ getestete, geimpfte oder genesene Personen. Diese Einschränkung gilt auch für die Außengastronomie, die mit begrenzter Personenzahl wieder öffnen darf.

Im Bereich Kultur ist unter anderem die Öffnung von Museen wieder möglich. Hier muss für den Besuch ein Termin vereinbart werden und es gilt eine Beschränkung der Besucherzahl. Im Freizeitbereich dürfen kleine Außeneinrichtungen, wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten oder Kletterparks wieder öffnen. Auch in den Freibädern ist die Sportausübung mit negativem Testergebnis wieder erlaubt. Gesperrt bleiben allerdings die Liegewiesen.

Der Kreis Wesel bittet weiterhin um konsequente Beachtung der bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Vor allem private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen sind weiterhin eine Quelle von Ansteckungen.“

Mitteilung des Kreises vom 19.05.2021