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Vorbereitende Prüfungen zur Sanierung des MCS-Geländes

Die Stadt Dinslaken bereitet aktuell die künftige Sanierung des alten MCS-Geländes an der Thyssenstraße vor. Bereits Ende 2019 hatte die Stadt das 7,9 Hektar große Industriegelände von den Eigentümern erworben. Bis zum vergangenen Dezember bestand allerdings für diese noch ein Rücktrittsrecht, das inzwischen weggefallen ist. Auf der Grundlage der Beratungen in den zuständigen politischen Ausschüssen und im Stadtrat haben die Stadt und die Dinslakener Flächenentwicklungsgesellschaft DIN FLEG Gespräche mit den zuständigen Behörden für die Sanierung des Geländes aufgenommen. Zudem wurden zur Einleitung notwendiger Planverfahren die Träger öffentlicher Belange beteiligt, um alle relevanten Anforderungen und Belange an die Nachnutzung des MCS-Geländes zu ermitteln.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat am 19. Januar 2022 eine Begehung der Fläche mit dem unter anderem für Denkmalschutz zuständigen Landschaftsverband Rheinland stattgefunden. Aufgrund der erheblichen Veränderungen sowie An- und Umbauten an der Grundsubstanz war bislang kein Denkmalschutz unterstellt worden und die Fläche war auch nicht in solche Untersuchungen einbezogen worden. Nunmehr hat der LVR mitgeteilt, dass bei den Gebäuden und dem Hallenkomplex ein Denkmalverdacht bestehe. Als Zeichen der Hochindustrialisierung in Dinslaken könne dem Objekt grundsätzlich eine Bedeutung für die Stadtgeschichte sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse beigemessen werden. Bis zum Abschluss der sich in solchen Fällen anschließenden gutachterlichen Untersuchung wird das Areal, wie in solchen Fällen üblich, zeitnah unter vorläufigen Schutz gestellt. Dazu hat es am 22. Februar 2022 ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem LVR gegeben.

Bisher hatte es keine Anhaltspunkte für diese Einordnung gegeben. Sowohl bei der Betriebseinstellung im Jahr 2013 als auch bei der Standortanalyse im Rahmen des Flächenpools NRW durch NRW.Urban 2016/17 hatten sich keine Verdachtsmomente in dieser Angelegenheit gezeigt. Ein früherer Denkmalverdacht hätte den Erwerb dieser innenstadtnahen Fläche zudem nicht beeinflusst. Ein Verbleib der Fläche bei den ehemaligen iranischen Eigentümern und somit ein Brachliegen waren zu keinem Zeitpunkt eine Option. Private Investoren hatten auch ohne eine eventuelle Denkmalwürdigkeit eine wirtschaftliche Entwicklung der Fläche ausgeschlossen, weshalb eine städtebauliche Neuordnung des Geländes und eine Öffnung zur Innenstadt nur durch die öffentliche Hand gelingen kann.

Zunächst sind nun aber die Untersuchungsergebnisse des LVR abzuwarten. Nähere Aussagen zum weiteren Vorgehen und zu möglichen Auswirkungen auf die Nachnutzung des Geländes können aktuell noch nicht getroffen werden. Die Stadtverwaltung ist mit dem LVR in engem Austausch. Über den Sachstand und über Zwischenergebnisse wird die Stadtverwaltung voraussichtlich im Frühjahr in den zuständigen Ausschüssen berichten.

Pressemitteilung vom 02.03.2022