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Kühlgerätetausch

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Alte Kühlschränke und Gefriertruhen sind oft die reinsten Stromfresser. In Anbetracht der hohen Strompreise lohnt sich der Austausch dieser Altgeräte in der Regel bereits nach wenigen Jahren. Vor allem bei Kühlgeräten, die älter als 15 Jahre sind, ist ein Tausch gegen ein neues Gerät für das Portemonnaie und den Klimaschutz sinnvoll.
 

Aus diesem Grund stellt der Regionalverband Ruhr gemeinsam mit der Stadt Dinslaken im Rahmen des Projektes Energiesparhaus Ruhr einen Zuschuss zum Kühlgerätetausch zur Verfügung. 

Ab dem 01.08.2024 können Anträge für einen Kühlgerätetausch bei der Stadt Dinslaken gestellt werden. Der Regionalverband Ruhr fördert sie ersten 10 Kühlgeräte, für die ein förderfähiger Antrag gestellt wurde, mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro. 

 

Vor der Antragsstellung bitte die Förderrichtlinie beachten!

 

Förderrichtlinie

Im Rahmen des Projektes "Energiesparhaus Ruhr" bietet die Stadt Dinslaken mit dem RVR die Richtlinie zur Förderung des Austauschs von alten Kühlgeräten in Dinslaken an. 

 

Was wird gefördert?

  • der Austausch eines alten Kühlgerätes, welches mindestens 15 Jahre alt ist 
  • Kühl-Gefrierkombi, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefriertruhe
  • das Gerät wird ausschließlich privat genutzt
  • das Altgerät wird ausgetauscht gegen ein neues Gerät mit Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (seit März 2021)
  • das Neugerät sollte im Nutzungsvolumen und in der Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein
  • der Aufstellort befindet sich im Stadtgebiet von Dinslaken

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 100 Euro gewährt
  • gefördert werden nur Kühlgeräte mit einem Brutto-Kaufpreis von mindestens 300 Euro pro Gerät
  • jedes Gerät wird nur einmalig gefördert
  • ja Haushalt/Wohneinheit wird im Rahmen der Projektlaufzeit ein Geräte-Austausch gefördert
  • die Förderung ist mit anderen Förderungen kombinierbar, sofern diese das zulassen
  • es muss ein Eigenanteil von mindestens 50 % der Anschaffungskosten beim Antragstellenden verbleiben

Wie kann ich einen Antrag stellen?

  • der Antrag kann über das Onlineformular auf dieser Seite gestellt werden 

    alternativ

  • den Antrag (pdf) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an klimafoerderung@dinslaken.de versenden
     

Sollten Sie eine ausgedrucktes Antragsformular benötigen wenden Sie sich bitte ebenfalls an klimafoerderung@dinslaken.de

Weitere Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. 

Informationen zum Projekt Energiesparhaus Ruhr entnehmen Sie gerne der Internetseite www.energiesparhaus.ruhr.

Darüber hinaus erhalten Sie Informationen zu Energielabeln, Entsorgung und Energieeinspar-Möglichkeiten auf den Seiten der Verbraucherzentrale:

Energielabel https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/elektrogeraete-achten-sie-auf-die-neuen-energielabels-52005
Entsorgung von Elektrogeräten https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/elektroschrott-diese-geraete-und-gegenstaende-gehoeren-ins-recycling-12861
Energieeinsparungen https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/zu-hause/basis-check/
Stromsparcheck für Haushalte mit geringem Einkommen https://www.stromspar-check.de/


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