Diesem Glossar können Sie entnehmen, welche Urkundenart Sie für Ihren Verwendungszweck benötigen.
Eheurkunde (vor dem 01.01.2009 Heiratsurkunde)
- Die Eheurkunde enthält die Angaben über die Eheleute und den Ort und das Datum der Eheschließung und die Namensführung nach der Eheschließung.
- Nach Scheidung oder Tod eines Ehegatten wird eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk ausgestellt.
Internationale Eheurkunde
- Die Internationale Eheurkunde ist mehrsprachig ausgestellt und daher international zu gebrauchen.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (seit 01.01.2009)
- Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister enthält neben den Angaben einer Eheurkunde auch Hinweise zur Geburt der Eheleute sowie Folgebeurkundungen.
- Bis zum 31.12.2008 wurden anstelle der beglaubigten Ausdrucke aus dem Eheregister, sogenannte beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch ausgestellt. Die Familienbücher wurden bei dem Standesamt fortgeführt, bei dem die Ehe geschlossen bzw. angelegt wurde (Familienbuch auf Antrag).
- Nach Scheidung oder Tod eines Ehegatten wird eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk ausgestellt.