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Die nächsten Wahltermine für Dinslaken

Kommunalwahl14. und ggf. 28. September 2025
Landtagswahlvoraussichtlich Frühjahr 2027

Nach der Wahl ist vor der Wahl! Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelfer*innen haben die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 unterstützt. Mit den Kommunalwahlen steht im Herbst bereits der nächste Wahltermin an.

Erneut ist das Wahlbüro auf die Hilfe von Freiwilligen angewiesen, um die Kommunalwahl in Dinslaken ordnungsgemäß durchführen zu können. Wenn Sie Interesse haben, selbst mitzumachen, besuchen Sie bitte unsere Infoseite zu diesem Ehrenamt:

Zur Anmeldung als Wahlhelfer*in!

 

Für die Wahl des Rates der Stadt wurden die Wahlbezirke schon im vergangenen Jahr eingeteilt. Diese Bezirke, in denen Bewerber*innen für einen Platz in der neuen Gemeindevertretung antreten können, sind im im Amtsblatt der Stadt (Nummer 30, Jahrgang 2024 vom 10.12.2024) öffentlich bekanntgemacht worden.

 

Wahlereignisse

Allgemeines zu den Wahlen in Deutschland

Europawahlen

Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg (Frankreich) und Belgien (Brüssel) beschließt gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetze auf gesamteuropäischer Ebene. Diese Gesetze gelten als EU-Verordnungen oder als EU-Richtlinien unmittelbar beziehungsweise mittelbar auch in Deutschland. Das Europäische Parlament bestätigt daneben die Europäische Kommission, die wie eine Regierung für die EU funktioniert.

Die Bürger*innen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählen die Abgeordneten des Parlaments seit 1979 direkt. Rechtliche Grundlage ist Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Im Einzelnen unterscheiden sich die Gesetze zur Durchführung der Wahl von Staat zu Staat: In Deutschland gelten hierfür das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO).

Demnach handelt es sich um eine reine Verhältniswahl, bei der alle Wähler*innen eine Stimme haben, die sie einer Partei geben können. Die meisten Parteien treten dafür mit einer Liste von Abgeordneten an, die bundesweit gleich ist.

Bei der Europawahl 2024 konnten in Deutschland erstmals 16-Jährige ihre Stimme abgeben. Daneben dürfen auch Angehörige anderer EU-Staaten, die in Deutschland leben, hier wählen. Dafür müssen sie sich jedoch einmalig am derzeitigen Wohnort als Wähler*innen eintragen lassen. Eine weitere Besonderheit gegenüber Wahlen zum Bundestag oder Landtag ist, dass auch ziemlich kleine Parteien aus Deutschland regelmäßig einen oder zwei Sitze im Europaparlament erlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin oder beim Europäischen Parlament selbst.

 

Bundestagswahlen

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ.

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 

Mehr Infos finden Sie hier

Landtagswahlen

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen in den dreizehn Flächenstaaten Landtage, in den Stadtstaaten Hamburg und Bremen Bürgerschaft sowie Abgeordnetenhaus in Berlin.

Mehr Infos finden Sie hier

Kommunalwahlen

Informationen zum Thema Kommunalwahl finden Sie hier

Integrationswahlen

Die Stadt Dinslaken hat nach §27 der Gemeindeordnung des Landes NRW einen Integrationsrat. Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten setzt sich für deren Interessen ein.
Das Gremium stellt Anträge, gibt Anregungen und macht Vorschläge zur Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen aller Kulturen. Es können Stellungnahmen zu Themen abgegeben werden, die im Stadtrat oder in einem Ausschuss besprochen werden.

Mehr Infos dazu finden Sie hier

Ruhrparlamentswahlen

Alle fünf Jahre gibt es eine Direktwahl zur Besetzung des Ruhrparlaments. 

Mehr Informationen finden Sie dazu hier. 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide

Ein Bürgerbegehren ist ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier. 

Volksbegehren und Volksentscheide

Volksentscheide sind Formen einer direkten Demokratie. 

Mehr Infos dazu finden Sie hier. 

 


 

Wahlbüro Dinslaken

Das Wahlbüro ist zuständig für die Vorbereitung und Durchführung sämtlicher Wahlen und Abstimmungen in der Stadt Dinslaken. Bevor Bürgerinnen und Bürger jedoch Ihre Stimme an einem Wahltag abgeben können, beginnt die Arbeit des Wahlbüros schon Monate vor dem eigentlichen Wahltermin.

 

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Wahlbüro Dinslaken
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66 888
Fax: 02064 66 11 503
E-Mail: wahlen@dinslaken.de
Rathaus
Rathaus
Platz d'Agen 1, 46535 Dinslaken