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Abberufung: Information der Stadtverordneten war rechtmäßig

Nachdem es im November 2023 Kritik an der Information der Stadtverordneten zur Versetzung der Gleichstellungsbeauftragten durch die Bürgermeisterin gegeben hatte, äußert sich nun die NRW-Landesregierung dazu. Damals war, begleitend zu der Versetzung, als Erklärung ein Informationsschreiben an die Ratsleute verschickt worden, das den Vorgang im Detail erläuterte.

Die NRW-Landesregierung sieht keinen Anlass dazu, eine Information der Ratsmitglieder durch die Dinslakener Bürgermeisterin über die Abberufung der Gleichstellungsbeauftragten kritisch zu hinterfragen. Das geht aus einem Bericht der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hervor. Mit Bezug auf die Gemeindeordnung erklärt die Ministerin, "dass der Rat durch die Bürgermeisterin […] über wichtige Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zu informieren ist. Den notwendigen Schutz personenbezogener Daten bzw. von Informationen in Personalsachen gewährleistet dabei grundsätzlich insbesondere die Verschwiegenheitspflicht von Ratsmitgliedern nach § 30 GO NRW."

Bürgermeisterin Michaela Eislöffel betont: "Dass wir den von den Bürger*innen demokratisch gewählten Stadtrat über die Situation und die Hintergründe informiert haben, war korrekt und eine vom Gesetz festgelegte Vorgehensweise. Dies bestätigt uns das Ministerium mit seinem Bericht. Dass jedoch trotz der Verschwiegenheitspflicht personenbezogene Details aus dem Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt sind, ist aus meiner Sicht äußerst besorgniserregend und auch tragisch."

Derzeit ist ein Gerichtsverfahren zur Abberufung anhängig. Sowohl aus Sicht des Ministeriums als auch aus Sicht der Dinslakener Stadtverwaltung ist der Ausgang dieses Verfahrens nun abzuwarten. Die Stadt wird die Öffentlichkeit im Anschluss darüber informieren. Aktuell sucht die Stadt eine neue Gleichstellungsbeauftragte: Das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Pressemitteilung vom 23.05.2024