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Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 an den Grundschulen der Stadt Dinslaken

Am 1. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis einschließlich 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Auch alle älteren Kinder, die aus irgendeinem Grund bisher noch nicht eingeschult wurden, sind anzumelden. Laut Schulgesetz NRW können Kinder, die nach dem 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen haben und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder haben eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten. In dieser Benachrichtigung ist die jeweils nächstgelegene Schule benannt. Die Anmeldung nimmt das Sekretariat der jeweiligen Schule entgegen. Die Benachrichtigung ist bei der Anmeldung mitzubringen.

Anmeldetermine für alle Grundschulen sind am 17. und 18. Oktober 2023 von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, eine vorherige Terminvereinbarung mit der Schule ist gewünscht. Es wird gebeten, zu der Anmeldung das schulpflichtig werdende Kind vorzustellen.

Erziehungsberechtigte, die irrtümlich keine Benachrichtigung erhalten haben, setzen sich bitte umgehend mit dem Fachdienst Schule und Sport der Stadt Dinslaken, Stadthaus Wilhelm-Lantermann-Straße 65, in Verbindung, die Telefonnummer ist 02064-66248.

Erziehungsberechtigte, deren Kinder auf Antrag vorzeitig eingeschult werden sollen, werden nicht schriftlich benachrichtigt. Sie werden gebeten, sich während der Anmeldetermine an das Sekretariat der gewählten Grundschule zu wenden und zur Anmeldung das Kind vorzustellen. Das Familienbuch und der Impfausweis sind mitzubringen. Es wird dringend empfohlen, die genannten Termine für die Beantragung der Aufnahme des Kindes einzuhalten.

Pressemitteilung vom 20.09.2023