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Auszeichnung als „Stillfreundliche Kommune“

Der Landesverband der Hebammen NRW möchte die Akzeptanz des Stillens im öffentlichen Raum fördern. Dazu wurde die Aktion „Stillfreundliche Kommune“ ins Leben gerufen. Für die Auszeichnung hat sich das Familienbüro stellvertretend für die Stadt Dinslaken erfolgreich beworben und die entsprechende Auszeichnung erhalten. Voraussetzungen für die Auszeichnung sind ein geschützter Bereich zum Stillen und Wickeln in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, in denen Frauen einen bequemen Stuhl sowie ein kostenloses Getränk wie etwa Leitungswasser vorfinden. Gut sichtbare Wegweiser sollen zu dem Stillbereich führen. Diese Voraussetzung erfüllt das Familienbüro.

„Ich bin sehr dankbar für die Initiative des Landesverbandes der Hebammen NRW. Es ist wichtig, räumliche Angebote für stillende Mütter zu schaffen. Das Stillen fördert die enge Bindung zwischen Mutter und Kind. Gerne rufe ich daher auch Gastronomiebetriebe, Ladenlokale oder weitere Stellen, auf, uns über Stillmöglichkeiten bei sich zu informieren. Unser Familienbüro unterstützt dann dabei, diese Information öffentlich bekanntzumachen“, so Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Entsprechende Mitteilungen können Anbieter*innen per E-Mail an familienbuero@dinslaken.de senden. „Im Familienbüro wird die Stillecke schon sehr gut angenommen“ berichtet Swantje Ulrich, Koordinatorin der Frühen Hilfen und Leiterin des Familienbüros an der Friedrich-Ebert-Straße 20.

Unter anderem gibt es Still-Möglichkeiten in Dinslaken auch hier:

·          dm Neustraße (Wickelstation)

·          dm Neutor Galerie (Wickelstation und Stillecke)

·          Neutor Galerie (Babystation)

·          Wildkind am Altmarkt

„Das Stillen ist eine natürliche Ernährungsweise für Säuglinge. Um Frauen weitere Still- und Wickelmöglichkeiten im Stadtgebiet aufzuzeigen, soll eine Übersichtskarte erstellt werden“, so Jugend- und Sozialdezernentin Dr. Tagrid Yousef. Bereits seit dem Jahr 2019 setzt der Landesverband der Hebammen NRW die Kampagne „stillfreundliche Kommune“ um.

 

Pressemitteilung vom 05.08.2024