Im Bereich der Beistandschaften können vorübergehend beim Jugendamt der Stadt Dinslaken lediglich Auskünfte aus dem Sorgeregister beantragt werden. Dienstleistungen wie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und Vaterschaftsanerkennungen können aktuell nicht erbracht werden. Grund dafür sind derzeit unbesetzte Stellen. Ab Mitte August 2023 sind entsprechende Dienstleistungen wieder möglich. Diese werden aber grundsätzlich wohnort-unabhängig angeboten und können grundsätzlich bei jeder Stadt angefragt werden. Vaterschaftsanerkennungen können außerdem gebührenpflichtig beim Standesamt oder einem Notar gemacht werden.
Pressemitteilung vom 7. Juli 2023