Bürgermeisterin Eislöffel bezieht in der Diskussion um die personelle Veränderung in der Stabsstelle Position:
„Die an alle Ratsmitglieder übersandten wichtigen Informationen zu einer Personalmaßnahme scheinen an die Presse weitergeleitet worden zu sein. Das ist mehr als enttäuschend. Es schadet der betroffenen Mitarbeiterin in erheblichem Maße. Das ist in keiner Weise zu dulden.“
Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass sie nach § 60 dazu verpflichtet ist, die Ratsmitglieder über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu informieren. Die Abordnung der Gleichstellungsbeauftragten ist eine wichtige Gemeindeangelegenheit, da das Gleichstellungsgesetz verpflichtend für das Handeln und Wirken der Stadtverwaltung und des Rates ist.
„Gleichstellungsthemen sind so aktuell wie vor 30 Jahren. Auch wenn die Themen rund um Gleichstellung mittlerweile selbstverständlich öffentlich diskutiert werden, so ist es aus meiner Sicht noch ein langer Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“, betont Bürgermeisterin Eislöffel. Sie ergänzt: „Eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich im Rahmen ihrer Funktion für die Belange der Gleichstellung einsetzt, muss auch unbequeme Fragestellungen aufwerfen, um die Ziele der Gleichstellung erreichen zu können. Konstruktive Diskussionen und eingehende Beratung mit und durch die Gleichstellungsstelle können die Arbeitsbedingungen in einer Verwaltung erheblich verbessern. Mein Ziel ist es, die Personalentwicklung, auch in Gleichstellungsfragen, in der konstruktiven Auseinandersetzung aufzustellen und notwendige Prozesse einzuleiten.“
Die Gleichstellungsbeauftragten sind in ihrer Funktion in besonderer Weise durch das Gesetz geschützt. Sie sind Teil der Verwaltung und beraten diese in Gleichstellungsfragen. Organisatorisch obliegt es dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin, die Gleichstellungsbeauftragte zu berufen, aber auch abzuberufen.
Eislöffel weist darauf hin, dass Personalmaßnahmen immer transparent, auf einem sachlich analysierten Fundament getroffen werden müssen. In derartigen Prozessen kann sie auf ihr Fachwissen als ehemalige Personalrätin im Personalrat der Förderschulen bei der Bezirksregierung NRW zurückgreifen. „Die getroffene Entscheidung war keine leichte, aber es liegt in meiner Verantwortung, innerhalb der Verwaltung organisatorische Maßnahmen auch in Personalangelegenheiten umzusetzen, wenn diese nach Prüfung notwendig erscheinen“, so Eislöffel. „In der Vergangenheit gab es zahlreiche Gespräche und Gesprächsangebote seitens der Stadtverwaltung an die Stabstellenleitung, so dass eine Neustrukturierung für keine Seite ein überraschender Schritt gewesen ist.“
Enttäuscht zeigt sich Bürgermeisterin Eislöffel darüber, dass es offensichtlich Stadtverordnete gibt, die ihre Pflichten verletzen. In § 30 Gemeindeordnung NRW ist die Pflicht zur Verschwiegenheit festgelegt. Alle Stadtverordneten wurden im November 2020 explizit auf diese Pflicht hingewiesen. „Wichtige Personalangelegenheiten sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Dinslaken ist es fatal sehen zu müssen, dass vertrauliche Personalangelegenheiten in die Öffentlichkeit gezerrt und zur politischen Profilierung genutzt werden. Ich appelliere an die Politik, dass für eine Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erforderliche gegenseitige Vertrauen zu stärken, nicht zu schwächen“, so Bürgermeisterin Eislöffel.
Mitteilung vom 24.11.2023