Die Stadt Dinslaken bekräftigt ihre Wertschätzung für die Arbeit des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ und die Bedeutung des Frauenhauses als Schutzraum für gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Bürgermeisterin Michaela Eislöffel hatte bereits frühzeitig in der Konferenz der Hauptgemeinde-Beamt*innen im Kreis Wesel die Bedeutung des Frauenhauses und seiner Arbeit zum Thema gemacht. Dabei hatte Eislöffel, die früher selbst ehrenamtlich im Vorstand des Frauenhauses tätig war, auf Kreisebene darum gebeten, nach entsprechenden Lösungen zu suchen, um die Zukunftssicherheit der Einrichtung zu gewährleisten. Hier seien der Kreis und auch weitere Kommunen gefragt, da das Frauenhaus Frauen aus dem gesamten Kreisgebiet und auch darüber hinaus aufnimmt.
Bürgermeisterin Eislöffel erklärt: „Die Sorgen des Frauenhauses teile ich. Der Verein und die Einrichtung leisten eine unverzichtbare Aufgabe. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass alles getan wird, um die Arbeit auch in Zukunft sicherzustellen.“
Im Zuge einer internen Diskussion zur Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Dinslaken war eine vertrauliche Liste des begleitenden Beratungsunternehmens mit möglichen Einsparpotenzialen öffentlich geworden. In dieser Liste wurde auch der Zuschuss der Stadt ans Frauenhaus als freiwillige Leistung aufgeführt. Die Stadtverwaltung hatte sich in der Folge ausdrücklich gegen eine Kürzung dieser Mittel ausgesprochen. Vielmehr wurde angeregt, alternative Wege zu prüfen, um die langfristige Finanzierung der Einrichtung sicherzustellen.
Aktuell befindet sich die Stadt im konstruktiven Austausch mit dem Kreis Wesel. Diese Gespräche sollen fortgesetzt und intensiviert werden, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
„Zugleich sehen wir auch Land und Bund in der Verantwortung, verlässlich und auskömmlich zu finanzieren – damit die Kommunen nicht die Hauptlast einer Aufgabe tragen müssen, die überall in der Gesellschaft an Bedeutung gewinnt“, so Bürgermeisterin Eislöffel.
Einen wichtigen Impuls setzt dabei das kürzlich verabschiedete Gewalthilfefinanzierungsgesetz des Bundes. Dieses verpflichtet die Bundesländer, bis zum 31. Dezember 2026 den tatsächlichen Bedarf an Hilfsangeboten zu ermitteln und darauf basierend ein verlässliches Finanzierungskonzept zu erstellen. Ziel ist ein flächendeckendes, qualitativ gesichertes Netz an Hilfs- und Schutzangeboten für betroffene Frauen und ihre Kinder. Ab dem Jahr 2032 ist darüber hinaus ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vorgesehen.
„Die Gesetzesinitiative spiegelt die dringliche Notwendigkeit von Schutz für Frauen wider. Hier bei uns in Dinslaken übernehmen wir als Kommune Verantwortung und unterstützen den Verein <Frauen helfen Frauen> finanziell, damit Frauen vor Gewalt in Sicherheit gebracht und in Sicherheit aufatmen und Leben können. Wir und viele andere Kommunen in NRW übernehmen die Verantwortung, die eigentlich, wie an diesem Beispiel deutlich, Bund und Land absichern müssten. Denn, der Schutz von Frauen vor Gewalt darf nicht der Freiwilligkeit überlassen werden. Es kann doch nicht sein, dass in finanziell überforderten Kommunen dieser Schutz nicht mehr gewährleistet werden kann, da es eine freiwillige Aufgabe ist. Der Schutz von Frauen muss nachhaltig und überregional finanziert und gesichert werden“, unterstreicht Bürgermeisterin Michaela Eislöffel.
Pressemitteilung vom 09.04.2025