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Corona-Wirtschaftshilfen Schlussrechnungen bis 20. September

Liebe Unternehmer*innen der Stadt Dinslaken, 

von Ihnen haben im Zeitraum 2020 bis 2022 einige Corona-Wirtschaftshilfen vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erhalten. Gerne leiten wir Ihnen den Hinweis der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer zur Rückmeldefrist weiter. Bis zum 20. September 2024 müssen die Schlussabrechnungen eingereicht werden. Bei keiner oder nicht-vollständiger Schlussabrechnung können vorläufig bewilligte Anträge nachträglich abgelehnt und Gelder zurückgefordert werden. 

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen: https://www.ihk.de/niederrhein/zielgruppennavigation/fuer-unternehmer/schlussabrechnung-corona-wirtschaftshilfen-6222170

 

Pressemitteilung vom 15.08.2024