Liebe Unternehmer*innen der Stadt Dinslaken,
von Ihnen haben im Zeitraum 2020 bis 2022 einige Corona-Wirtschaftshilfen vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erhalten. Gerne leiten wir Ihnen den Hinweis der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer zur Rückmeldefrist weiter. Bis zum 20. September 2024 müssen die Schlussabrechnungen eingereicht werden. Bei keiner oder nicht-vollständiger Schlussabrechnung können vorläufig bewilligte Anträge nachträglich abgelehnt und Gelder zurückgefordert werden.
Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen: https://www.ihk.de/niederrhein/zielgruppennavigation/fuer-unternehmer/schlussabrechnung-corona-wirtschaftshilfen-6222170
Pressemitteilung vom 15.08.2024