Alte Kühlschränke und Gefriertruhen sind oft die reinsten Stromfresser. Für den Klimaschutz und den Geldbeutel lohnt sich dann der Austausch gegen neue Geräte. Darum stellt der Regionalverband Ruhr gemeinsam mit der Stadt Dinslaken im Rahmen des Projektes Energiesparhaus Ruhr einen Zuschuss zum Kühlgerätetausch zur Verfügung.
Ab dem 1. August 2024 können Anträge für einen Kühlgeräte-Tausch bei der Stadt Dinslaken gestellt werden. Der Regionalverband Ruhr fördert die ersten 10 Kühlgeräte, für die ein förderfähiger Antrag gestellt wurde, mit einem Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Für Rückfragen steht Kristina Ackermann aus dem Team Nachhaltige Entwicklung der Stadt Dinslaken zur Verfügung. Kontaktiert werden kann sie unter der Telefonnummer 02064-66781 sowie über die Mailadresse kristina.ackermann@dinslaken.de.
Grundsätzlich gilt: Ein Neugerät sollte mindestens die Klasse C des neuen EU-Energielabels (seit März 2021 gültig) aufweisen.
Aber auch die Größe des Kühlgeräts ist für den Energieverbrauch nicht unerheblich. Dabei gilt: je kleiner das Gerät, umso geringer der Stromverbrauch. Als Orientierung können für einen Ein- bis Zweipersonenhaushalt 100-150 Liter Nutzinhalt gerechnet werden, für jede weitere Person kommen 50 Liter dazu. Und falls Sie die Wahl haben, schneidet ein freistehendes Kühlgerät im Vergleich zu einer Einbaulösung besser ab. Diese sind meist stabiler und arbeiten energiesparender.
Wenn Sie sich nun ein neues Gerät angeschafft haben, können Sie auch im täglichen Gebrauch durch einfache Maßnahmen weiter Strom und damit Geld einsparen. Ein Platz in der Sonne oder neben der Heizung ist für ein Kühlgerät nicht geeignet. Besser ist ein kühler Standort, da der Stromverbrauch dort geringer ausfällt. Viele Kühlschränke sind zu kalt eingestellt. Normalerweise reichen 7°C aus, jedes Grad kälter bedeutet mehr Stromverbrauch, genauso wie jedes Öffnen der Türe. Zudem ist es hilfreich, warmes Essen vor dem Einräumen in den Kühlschrank abkühlen zu lassen. Außerdem verbraucht ein voller Kühlschrank weniger Energie als ein leerer.
Pressemitteilung vom 24.07.2024