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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz tritt frühestens im Mai 2024 in Kraft

Der Fachdienst Bürgerdienste – Ausländerangelegenheiten bittet zu beachten, dass das neue Staatsangehörigkeitsgesetz bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Mit einem Inkrafttreten dieses Gesetzes ist nach bisherigem Kenntnisstand frühestens im Mai 2024 zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt die Gesetzeslage nach wie vor unverändert! Daher können momentan keine weiteren Auskünfte zum Inhalt oder zur Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes erteilt werden. Die Behörde bittet um Verständnis. Sobald der Einbürgerungsbehörde neue Informationen diesbezüglich vorliegen, werden diese rechtzeitig auf der Internetseite der Stadt Dinslaken (www.dinslaken.de) bekanntgegeben.