Es sind nur noch wenige Wochen bis Ostern. Die Stadt Dinslaken informiert, dass Osterfeuer als Brauchtumsfeuer bis vor 2 Wochen vor Durchführung bei der Stadt gemeldet werden müssen. Als Brauchtumsfeuer werden nur Feuer anerkannt, die der Brauchtumspflege dienen und von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen, Schulen und Kindergärten sowie Nachbarschaften vor Ort im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung durchgeführt werden. Auch Feuer von Nachbarschaften können als Brauchtumsfeuer anerkannt werden, soweit sie zweifelsfrei der Brauchtumspflege dienen.
Die Ordnungsbehörde weist unter anderem darauf hin, dass nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige trockene Pflanzenreste verwendet werden dürfen. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden, damit möglichst weitgehend verhindert wird, dass Tiere in dem Material Unterschlupf suchen. Das Aufschichten des Holzhaufens für das Osterfeuer darf frühestens am Vortag der Veranstaltung erfolgen. Dieses Umsetzen soll Tieren, die hierin eventuell Unterschlupf gesucht haben, eine Fluchtmöglichkeit bieten. Osterfeuer dürfen ausschließlich an Karsamstag, an Ostersonntag oder an Ostermontag abgebrannt werden.
Weitere Informationen sowie ein Merkblatt mit Vorgaben gibt es auf der städtischen Homepage.
Pressemitteilung vom 06.03.2024