In den ersten Klassen der Dinslakener Grundschulen werden in Kürze die neuen Gutscheine für eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft in einem Dinslakener Sportverein verteilt. Alle Kinder, die sich seit dem 01.08.2024 im ersten Grundschuljahr befinden, erhalten über die Grundschulen einen personalisierten Gutschein. Dieser berechtigt das Kind zu einer einjährigen, kostenlosen Mitgliedschaft in einem an der Aktion teilnehmenden Mitgliedsverein des Stadtsportverbandes.
„Bewegung, Spiel und Sport sind bedeutsam für gesundes Aufwachsen und eine gesunde Entwicklung. Bewegung fördert den Körper, aber auch die geistigen Fähigkeiten und trägt zum körperlichen und emotionalen Wohlbefinden unserer Kinder bei. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein bietet neben dem Sportangebot die Chance, dass unsere Kinder soziale Kontakte, Zusammenhalt und Gemeinschaft im Sport erleben können. Das Vereinsleben ist eine wichtige Säule unserer Stadtgesellschaft und mein Dank gilt den vielen ehrenamtlich tätigen Personen, die sich für den Sport und für unseren Nachwuchs einsetzen. Eltern kann ich nur auffordern, von dem Gutschein Gebrauch zu machen und mit ihrem Kind Teil der Sportgemeinschaft in Dinslaken zu werden“, so Bürgermeisterin Michaela Eislöffel.
Bei der kostenlosen Schnuppermitgliedschaft handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Stadtsportverband und Stadt Dinslaken. „Das Projekt wird im Rahmen des Dinslakener Netzwerks für glückliches und gesundes Aufwachsen – Unser DINgg – durchgeführt wird. Dadurch wird den Kindern ein ganz besonderer Zugang zu Sport- und Bewegungsangeboten ermöglicht. Im Vordergrund stehen Gesundheitsförderung und der Spaß an Bewegung“, erläutert Sport- und Jugenddezernentin Dr. Tagrid Yousef.
Der Gutschein gilt nur für die Erstanmeldung in einem Verein. Der Gutscheinwert beträgt 50 Euro. Sollte der Jahresmitgliedsbeitrag darüber liegen, übernimmt der Sportverein den Restbetrag. Die Broschüre, die mit den Gutscheinen verteilt wird, informiert in mehreren Sprachen über dieses besondere Angebot.
Pressemitteilung vom 04.09.2024