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Stadtverwaltung erinnert Hundebesitzer*innen

Viele Hundehalter*innen ohne Bankeinzugsermächtigung oder Dauerauftrag müssen in diesem Jahr erstmalig daran denken, die Steuern zu überweisen, ohne dass sie zu Jahresbeginn eine Erinnerung erhalten haben. Seit dem vergangenen Jahr werden die Hundesteuerbescheide in Dinslaken nämlich als Dauerbescheide per Post verschickt. Das bedeutet, die Steuerbescheide sind dauerhaft gültig, ohne immer wieder neu versendet zu werden. Im Rahmen von Nachhaltigkeit und Schutz von Energieressourcen wird auf diese Weise viel Papier gespart; immerhin würden ansonsten jährlich rund 4.200 Haushalte einen Bescheid per Post erhalten haben.

Um Mahnkosten zu vermeiden, erinnern das Steueramt und die Stadtkasse daran, dass jetzt im Juli in Dinslaken die Zahlung der Hundesteuer fällig ist. Die Hundesteuer ist jährlich zum 1. Juli oder auf Antrag vierteljährlich fällig. 

Weitere Informationen rund um das Thema Hundesteuerbescheide gibt es online (hier klicken).

Pressemitteilung vom 12.07.2024