Abfallerzeugernummer
Alle gewerblichen Abfallerzeuger benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer ist unter anderem Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen. Sie ist als Registriernummer für das Nachweisverfahren unverzichtbar, da sie zur eindeutigen Kennzeichnung des Abfallerzeugers dient.
Zuständig ist der Kreis Wesel.