Nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes kann an Wohnungen das Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes das Teileigentum begründet werden. Hierzu wird eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauordnungsamtes benötigt. Diese wird erteilt, wenn die entsprechende Wohnung in sich abgeschlossen ist.
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Pascal Hendrix
Zimmernummer: 055 Telefon: 02064 66-554 Fax: 02064 6611-554 E-Mail: pascal.hendrix@dinslaken.de |
Technisches Rathaus
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Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
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