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Abiturvorfinanzierungsfeiern

(Abitur-)Vorfinanzierungsfeiern:

Bei den Abiturvorfinanzierungsfeiern handelt es sich um eine gewinnorientierte Feier mit vielen Gästen, die vor den Abiturprüfungen von den Abiturienten veranstaltet wird. Sie dient der Finanzierung der anderen Abi-Bräuche, weswegen sie manchmal auch Vofi-Fete genannt wird (Vofi = Vorfinanzierung).

Um eine solche Fete erfolgreich umsetzten zu können haben wir einen hier kleinen Ablaufplan erstellt.

Die Durchführung einer Vofi-Fete ist mit einigen Auflagen verbunden, welche unbedingt einzuhalten sind.

Ein Verstoß gegen die nachfolgend benannten Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer der mit dieser Gestattung verbundenen Auflagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden.

1. Es darf nur die aufgrund der bau- und brandschutzrechtlichen Bestimmungen max. zulässige Besucherzahl in den Veranstaltungsraum eingelassen werden. Hierfür haben entsprechende Ordner zu sorgen. Über die höchstzulässige Besucherzahl hat sich der Veranstalter rechtzeitig beim Eigentümer/Pächter des Veranstaltungsraumes zu erkundigen.

2. Der Pachtvertrag für den Veranstaltungsraum ist vorzulegen.

3. Das Mitführen von Getränken, Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen zu der Veranstaltung ist verboten. Für das Einhalten dieser Auflage ist durch entsprechende Einlasskontrolle des Veranstalters Sorge zu tragen.

4. Der Veranstalter hat eine ausreichende Anzahl von Ordnern bereitzustellen und zwar für je 100 Besucher mindestens einen Ordner. Die Ordner müssen mindestens 18 Jahre alt sein und von einer professionellen Security-Firma gestellt werden. Die Namen und die Geburtsdaten der Ordner sowie die Leitung der Security vor Ort sind der Polizei und dem Ordnungsamt spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

5. Ein kombinierter Eintrittspreis, der Getränke und Speisen einschließt, darf nicht erhoben werden.

6. Der Ausschank von branntweinhaltigen Mixgetränken und Spirituosen ist nicht zulässig. Zum Ausschank sind nur alkoholfreie Getränke, Bier und weinhaltige Getränke zugelassen.

7. Jugendliche unter 16 Jahre dürfen zu der Veranstaltung nicht zugelassen werden (Ausweiskontrolle am Eingang aller Personen). Minderjährige sind durch ein Markierungssystem von den Volljährigen zu unterscheiden. Vor 24.00 Uhr sind Durchsagen zu machen,  dass Jugendliche unter 18 Jahren die Veranstaltung verlassen müssen. Die Durchsagen sind so rechtzeitig zu machen, dass die Minderjährigen um 24.00 Uhr die Veranstaltung verlassen haben.  Dies ist durch die Ordner zu kontrollieren.

8. Sperrzeit:

a) Musikdarbietungen sind nur bis max. 01.00 Uhr zulässig.

b) Getränke und Speisen dürfen nur bis max. 01.30 Uhr verabreicht werden.

c ) Alle Besucher müssen den Veranstaltungsort bis spätestens 2 Uhr verlassen haben.

9. Innerhalb des Veranstaltungsraumes sind die Rettungswege deutlich sichtbar zu kennzeichnen und ständig frei zu halten.

10. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass zwischen dem Veranstaltungsraum (Halle/Zelt etc.) und der öffentlichen Verkehrsfläche ständig ein Rettungsweg für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr und Rettungsdienst) frei gehalten wird.

11. Während der Dauer der Veranstaltung muss der Veranstaltungsleiter oder ein Vertreter über Telefon ständig erreichbar und am Veranstaltungsort sein. Der Telefonanschluss ist der Polizei und dem Ordnungsamt mit Übergabe der Ordnerliste zu benennen.

12. Die Anwohner dürfen nicht durch Lärm gestört werden. Die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes (insbesondere Schutz der Nachtruhe ab 22.00 Uhr) sind genau zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter auch für das Verhalten seiner Gäste außerhalb des Veranstaltungsraumes verantwortlich ist. Das gilt auch für die Geräuschentwicklung, die bei der An- und Abreise durch Besucher der Veranstaltung erfolgt.

13. Die Polizei ist persönlich über die Veranstaltung zu informieren.

14. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, ist sie beim Ordnungsamt und der Polizei abzusagen.


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