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Inhalt

Abschleppmaßnahmen

Insbesondere bei gravierenden Parkstößen, z.B. Parken auf Schwerbehindertenparkplatz ohne Sonderparkausweis für Schwerbehinderte (Achtung: nur ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus!), in Feuerwehrzufahrten, Grundstücksein- und –ausfahrten oder sonstiges behinderndes Parken kann es Ihnen passieren, dass Ihr Auto abgeschleppt wird.

Ob Ihr Auto abgeschleppt und wohin gebracht wurde, erfahren Sie innerhalb der o.g. Öffnungszeiten von der Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes (Tel.: 02064-66399) oder auch von der Polizei (Polizeiwache Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Str. 73, 46535 Dinslaken, Tel.: 02064-6220). In der Regel erfolgt die Abschleppmaßnahme durch die Fa. Schroer, Oststr. 84, 46539 Dinslaken, Tel.: 02064-93050.

Durch die Abschleppmaßnahme entstehen neben dem Verwarnungs- bzw. Bußgeld zusätzliche Kosten und Gebühren, die dem Betroffenen auferlegt werden. Der Betroffene hat die Möglichkeit, die Abschleppkosten direkt beim Abschleppunternehmer zu bezahlen. Hierdurch erspart er sich die ansonsten anfallenden Verwaltungsgebühren.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Monika Hans
Zimmernummer: 222
Telefon: 02064 66-399
Fax: 02064 6611-399
E-Mail: monika.hans@dinslaken.de
Anschrift:
Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31, 46535 Dinslaken