Fahrzeug - Adressänderung und/oder Namensänderung
Sie sind innerhalb des Kreises Wesels zugezogen oder sind innerhalb Dinslakens umgezogen und sind Halter eines Fahrzeugs?
Wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich. In unserem Bürgerbüro können Sie direkt bei der Änderung Ihres Personalausweises auch Ihren Fahrzeugschein ändern lassen.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) -nur bei Namensänderung-
Gebühr:
12 €
Namensänderung:
Hat sich auch Ihr Name geändert, ist zusätzlich eine Berichtigung der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen aktuell noch gültig sein und im Original vorgelegt werden.
Gebühr:
15 €
Hinweis:
Änderungsfrist
Die Änderung muss nach dem Willen des Gesetzgebers unverzüglich, also innerhalb von drei bis vier Werktagen beantragt werden. Länger als vier Wochen sollten Sie sich nicht Zeit lassen, um Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vermeiden.
Links
Ansprechpartner*innen
Name | Kontakt |
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Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer: Telefon: 02064 66-666 Fax: 02064 66-556 E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de |
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
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