Staatsangehörige der Europäischen Union und ihre Familienangehörige haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Unionsbürger benötigen für die Einreise kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel.
Den freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht selbst Staatsangehörige der Europäischen Union sind, kann nach Prüfung der vorzulegenden Unterlagen eine Aufenthaltskarte-EU ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Freizügigkeitsgesetz/EU, das auch für die Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also Island, Liechtenstein und Norwegen, gilt. Darüber hinaus gibt es ähnliche Regelungen in Bezug auf Staatsangehörige der Schweiz.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.
Buchstabe | Sachbearbeiter*in |
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Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X | Frau Wegener, Tel. 66-253 |
A-Alh, N, V/v | Frau Poll, Tel. 66-254 |
B, D, E, I, J, T, Y | Herr Remke, Tel. 66-241 |
C, K, M, W, Z | Frau Schwarz, Tel. 66-643 |
F, L, R, S |
Frau Kochheim, Tel. 66-470 |
G, Q | Frau Acar, Tel. 66-504 |
erforderliche Voraussetzungen
- gültiger Pass des Antragstellers;
- Einstellungsbestätigung oder Beschäftigungsbescheinigung bei Arbeitnehmern;
- Nachweise über selbständige Erwerbstätigkeit bei Selbständigen;
- Ausreichender Krankenversicherungsschutz;
- Ausreichende Existenzmittel