Aufenthaltstitel können in Ausnahmefällen nach einem einheitlichen Vordruckmuster ausgestellt werden, wenn
- der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Verlängerung der Aufenthaltsdauer um 1 Monat erteilt werden soll.
- die Ausstellung zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten geboten ist.
Zuständigkeiten:
Buchstabe | Sachbearbeiter*in |
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Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X | Frau Wegener, Tel. 66-253 |
A-Alh, N, V/v | Frau Poll, Tel. 66-254 |
B, D, E, I, J, T, Y | Herr Remke, Tel. 66-241 |
C, K, M, W, Z | Frau Schwarz, Tel. 66-643 |
F, L, R, S |
Frau Kochheim, Tel. 66-470 |
G, Q | Frau Acar, Tel. 66-504 |
Gebühren
verschiedene
erforderliche Voraussetzungen
gültiger Pass des Antragstellers / der Antragsstellerin