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Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen

Aufenthaltstitel können in Ausnahmefällen nach einem einheitlichen Vordruckmuster ausgestellt werden, wenn

  1. der Aufenthaltstitel zum Zwecke der Verlängerung der Aufenthaltsdauer um 1 Monat erteilt werden soll.
  2. die Ausstellung zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten geboten ist.

Zuständigkeiten:

Ausländer- und Asylangelegenheiten
Buchstabe Sachbearbeiter*in
Ali-Az, H, P, O/Ö, U/Ü, X Frau Wegener, Tel. 66-253
A-Alh, N, V/v Frau Poll, Tel. 66-254
B, D, E, I, J, T, Y Herr Remke, Tel. 66-241
C, K, M, W, Z Frau Schwarz, Tel. 66-643

F, L, R, S

Frau Kochheim, Tel. 66-470
G, Q Frau Acar, Tel. 66-504

Gebühren

verschiedene

erforderliche Voraussetzungen

gültiger Pass des Antragstellers / der Antragsstellerin