Inhalt

Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Sie müssen der Meldebehörde glaubhaft machen, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann, wenn die Meldedaten bekannt würden.

Auskünfte über Namen, Vornamen und Anschriften dürfen dann an Dritte nicht erteilt werden. Behörden erhalten weiterhin Auskunft.

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Bürgerbüro Stadtmitte
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Stadtmitte
Bürgerbüro
Friedrich-Ebert-Straße 82-84, 46535 Dinslaken
Bürgerbüro Hiesfeld
Zimmernummer:
Telefon: 02064 66-666
Fax: 02064 66-556
E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de
Bürgerbüro Hiesfeld
Bürgerbüro Hiesfeld
Jahnplatz 1, 46539 Dinslaken