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Baugenehmigung

Für bestimmte Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu gehören:

  • die Errichtung von Gebäuden und Anlagen
  • die Änderung von Gebäuden und Anlagen durch An- und Umbau
  • der Abbruch von Gebäuden
  • die Nutzungsänderung durch Umnutzung von Gebäuden, z.B. Wohngebäude in Bürogebäude, Garage in Lagerfläche
  • die Nutzungsänderung durch Änderung der Nutzungsart von Räumen innerhalb eines Gebäudes, z.B. Wohnung in Büro, Ladenlokal in Gaststätte
  • die Errichtung und Änderung von Werbeanlagen

Genehmigungsfreie Vorhaben gemäß § 62 Bau O NRW 2018 sind kleinere Vorhaben , wie z.B. Gebäude bis 75 cbm Bruttorauminhalt oder Stellplätze bis 100 qm. Diese bedürfen keiner Genehmigung. Sie müssen jedoch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften z.B. in Bezug auf Abstandflächen entsprechen.

Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die für ihren Baubezirk zuständige Kontaktperson.

Das Stadtgebiet ist in vier Baubezirke aufgeteilt
Bezirk Kontaktperson
Eppinghoven, Bruch Ellen Böhnke
Lohberg und Denkmalangelegenheiten Manuela Grandoch
Averbruch, Hiesfeld - westlich der Oberhausener Straße, Gewerbegebiet Mitte und Oberlohberg Manuela Grandoch
Stadtmitte, Hiesfeld - östlich der Oberhausener Straße, Gewerbegebiet Süd Mohamad Chahine

Für Baugenehmigungen füllen Sie bitte die entsprechenden Formulare aus. Wählen Sie hierzu in der folgenden Liste die richtigen Formulare und Sie werden von einem digitalen Assistenten beim Ausfüllen begleitet:


erforderliche Formulare

Ansprechpartner*innen

Name Kontakt
Manuela Grandoch
Zimmernummer: 057
Telefon: 02064 66-587
Fax: 02064 6611-587
E-Mail: manuela.grandoch@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken
Mohamad Chahine
Zimmernummer: 055
Telefon: 02064 66-356
Fax: 02064 6611-356
E-Mail: mohamad.chahine@dinslaken.de
Technisches Rathaus
Technisches Rathaus
Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken